Die auf digitale Barrierefreiheit spezialisierte Agentur anatom5 hat im Rahmen des Tests „Barriere-Check vereinfachte Überwachung“ für die Seite www.issum.de eine BITV-Bewertung vorgenommen und auf dieser Basis die nachfolgende Erklärung zur Barrierefreiheit formuliert.
Formal orientiert sich diese Erklärung zur Barrierefreiheit am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Datum der letzten Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung erstmals am 29.12.2021 im Rahmen einer Selbstbewertung vorgenommen und am 20.02.2023 von der Agentur anatom5 GmbH aktualisiert. Sie gilt nur für die Inhalte unter der Domain www.issum.de. Sie gilt nicht für weiterführende Services wie https://ris.issum.de, https://tevis.krzn.de oder https://formulare.krzn.de.
Allgemeine Hinweise
Die Gemeinde Issum ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Seite www.issum.de ist in großen Teilen bereits mit den Anforderungen der BITV (bzw. den Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102) vereinbar. Ausgenommen von dieser Aussage ist der durch die Firma ReadSpeaker bereitgestellte Zusatzfunktion.
Nicht vollständig BITV konforme Inhalte
Unter anderem sind folgende Punkte nicht auf allen Seiten vollständig BITV konform umgesetzt:
Prüfschritt |
Ergebnis |
9.1.1.1 Alternativtexte für Grafiken und Objekte |
Teilweise erfüllt |
9.1.2.3 Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos |
Nicht erfüllt |
9.1.3.1 HTML-Strukturelemente für Überschriften |
Nicht erfüllt |
9.1.3.1 HTML-Strukturelemente für Listen |
Teilweise erfüllt |
9.1.4.3 Kontraste von Texten ausreichend |
Teilweise erfüllt |
9.2.4.4 Aussagekräftige Linktexte |
Teilweise erfüllt |
9.2.4.7 Aktuelle Position des Fokus deutlich |
Teilweise erfüllt |
9.2.5.3 Sichtbare Beschriftung Teil des zugänglichen Namens |
Teilweise erfüllt |
9.3.3.1 Fehlererkennung |
Teilweise erfüllt |
9.4.1.2 Name, Rolle, Wert verfügbar |
Teilweise erfüllt |
9.4.1.1 Korrekte Syntax |
Teilweise erfüllt |
PDF-Dokumente
Im Rahmen der Überprüfung wurden stichprobenartig PDF-Dokumente heruntergeladen und einer Prüfung unterzogen. Keines der geprüften Dokumente war barrierefrei.
Haben Sie weitere Probleme entdeckt?
Wenn Sie auf Probleme stoßen, die wir beheben können, sagen Sie uns gerne Bescheid.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Folgendes finden:
- Inhalte, die schwer zugänglich sind,
- Inhalte, die nicht mit den Anforderungen der BITV vereinbar sind.
Senden Sie uns eine E-Mail an: info@krzn.de
Ihre Ansprechpartnerin:
Nicole Lindemann, Unternehmenskommunikation
Telefon: 02842/9070-642
E-Mail: nicole.lindemann@krzn.de
Schlichtungsstelle
Wenn Sie einen Verstoß melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Sollte Ihnen unsere Antwort nicht ausreichen, haben Sie das Recht, eine Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) einzuschalten. Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen und uns versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, sodass wir diese zur Zufriedenheit aller beheben können.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und zur Antragstellung finden Sie unter: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik oder direkt via E-Mail unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Das Verfahren ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos und ohne Rechtsbeistand möglich. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie einen entsprechenden Antrag stellen können.