Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen rund um die Ukraine-Hilfe der Gemeinde Issum.
Die Situation in der Ukraine ist weiterhin dramatisch. Für die Aufnahme von geflüchteten Menschen trifft die Gemeinde Issum weiter Vorkehrungen.
In der Bevölkerung trifft man auf außerordentliches Engagement zur Unterstützung von Ukraine-Flüchtlingen.
Es wurde eine zentrale Anlaufstelle rund um das Thema "Ukraine-Hilfe" eingerichtet.
Hierfür steht die E-Mail-Adresse "ukraine-hilfe@issum.de" für Fragen, Informationen oder Hilfsangebote zur Verfügung. Von telefonischen Rückfragen ist aufgrund der Vielzahl von Anfragen abzusehen. Für Hilfsangebote kann das unten genannte Kontaktformular zur Aufnahme von geflüchteten Personen genutzt werden.
In einem ersten Treffen der ehrenamtlich Tätigen in der Gemeinde Issum wurde u.a. angeregt, eine Whatsapp-Gruppe zu gründen. Ziel dieser Gruppe ist es, Bedarfe und Angebote zu koordinieren.
Alle Hilfswilligen können Angebote, die nicht von der Verwaltung koordiniert werden, hier anbieten oder abfragen: https://chat.whatsapp.com/GwHsqbFWe8Q7wTMA1bU9us
Presseberichte zur Ukraine Hilfe der Gemeinde Issum
Informationen anderer Institutionen
Häufige Fragen - Allgemein/ Alltag
Was müssen Ukrainer nach der Ankunft in Issum machen?
- • Im Bürgerbüro anmelden: Für Geflüchtete aus der Ukraine werden Sondertermine unter der Email-Adresse buergerbuero@issum.de zeitnah vergeben. Grundsätzlich brauchen Sie erst nach 90 Tagen eine Anmeldung vorzunehmen, es sei denn Sie beanspruchen Unterstützung. Dann ist die Anmeldung Voraussetzung.
- • Aufenthaltserlaubnis beantragen: Weiterhin ist es notwendig einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde des Kreises Kleve zu beantragen. Dies koordiniert derzeit die Gemeinde Issum für die Geflüchteten.
Können Ukrainer bei der Gemeinde Issum eine Unterstützung („Sozialleistungen“) beantragen?
Geflüchtete, die sich dauerhaft in Issum aufhalten und hilfebedürftig sind, haben grundsätzlich die Möglichkeit, eine Unterstützung zu erhalten. Es können Anträge auf Asylleistungen gestellt werden. (Ein Asylverfahren wird jedoch nicht durchgeführt!) Dazu ist eine vorherige Anmeldung beim Bürgerbüro notwendig. Für Geflüchtete aus der Ukraine werden Sondertermine unter der Email-Adresse buergerbuero@issum.de zeitnah vergeben.
Wenden Sie sich für die Antragstellung auf Unterstützung an die Gemeinde Issum per Email an ukraine-hilfe@issum.de
Ich habe Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen. Was muss ich tun?
Alle Geflüchteten, die aufgrund der Situation bei Verwandten, Freunden und anderen Unterstützenden untergekommen sind und längerfristig in Issum bleiben wollen, müssen sich umgehend beim Bürgerbüro der Gemeinde Issum anmelden. Für Geflüchtete aus der Ukraine werden Sondertermine unter der Email-Adresse buergerbuero@issum.de zeitnah vergeben.
Gibt es Übersetzer/-innen, die uns bei wichtigen Terminen helfen können?
Das Kommunale Integrationszentrum des Kreis Kleve betreibt einen Sprachmittler-Pool. Die Kosten hierfür werden vom Kreis Kleve übernommen. Über den nachfolgenden Link können Sie einen Übersetzer für Ukrainisch (alternativ: Russisch) anfragen:
Nimmt die Gemeinde Issum Sachspenden (Möbel, Kleidung, Spielzeug etc.) entgegen?
Grundsätzlich kann die Gemeinde Issum keine Sachspenden entgegennehmen und verwalten.
Für Sachspenden wenden Sie sich bitte an die hiesigen Second-Hand-Läden (SCHUUB und KISS) oder an das FairKaufHaus der Caritas in Geldern.
Wie ist das Verfahren, um in Deutschland bleiben zu können?
Die Europäische Union hat sich auf ein erleichtertes Verfahren zur Schutzgewährung für Ukrainerinnen und Ukrainer in Ländern der EU verständigt. In der Folge wird eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes ermöglicht, die durch den Kreis Kleve gewährt werden kann. Die Aufenthaltsdauer beträgt dann zunächst ein Jahr und kann nach Ablauf um weitere zwei Jahre verlängert werden. Dies ist derzeit das übliche Verfahren.
Zusätzlich besteht für Geflüchtete, die einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland beabsichtigen, einen Asylantrag stellen. Diese Personen werden zunächst in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Bochum untergebracht und von dort auf die Kommunen verteilt. Es wird in diesen Fällen ein Asylverfahren durchgeführt.
Ich möchte ukrainische unbegleitete Kinder aufnehmen
Hierfür ist das Jugendamt des Kreises Kleve zuständig. Bitte nehmen Sie direkt Kontakt auf.
Bus & Bahn ÖPVN
Geflüchtete aus der Ukraine dürfen in Nordrhein-Westfalen kostenfrei das Angebot der Regionalzüge und Buslinien nutzen. Als Ticketersatz dienen entweder ukrainische Ausweisdokumente oder auch so genannte „0-Euro-Ticket“, wie beispielsweise von der Deutschen Bahn im Fernverkehr ausgestellt. Dies gilt auch für die NIAG. Die Deutsche Bahn hat ebenfalls ihre Fernzüge für Menschen aus der Ukraine freigegeben. An den Bahnhöfen gibt es kostenlose „helpukraine“-Tickets, die auch im Nahverkehr anerkannt werden.
Mobile Kommunikation (SIM-Karten)
Einige große Mobilfunkanbieter bieten kostenlose SIM-Karten für Ukraine-Flüchtlinge an. Bitte informieren Sie sich beim jeweiligen Anbieter. Nachfolgend beispielhafte Links für weitere Informationen:
Vodafone
https://www.vodafone.de/newsroom/unternehmen/kostenloses-netz-fuer-fluechtlinge-unterkuenfte/
Bankkonto eröffnen
Die Sparkassen und die Volksbank haben eine unbürokratische Kontoeröffnung für ukrainische Staatsbürgerinnen und -bürger zugesagt. Hierfür wird lediglich ein ukrainischer Reisepass/ Personalausweis sowie eine Meldebescheinigung seitens des Bürgerbüros der Gemeinde Issum benötigt.
Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise:
- die Sparkasse betreibt in Issum nur einen Geld-/SB-Automaten und die Sparkasse in Sevelen ist zur Zeit auf unbestimmte Zeit geschlossen
- die Volksbank-Filialen in Issum und Sevelen sind geöffnet, führen jedoch keinen Kassenbetrieb („Bargeld“) durch. Hier erfolgt der Zugriff auf Bargeld über die hiesigen Geldautomaten.
Ich habe eine individuelle Frage zu meiner persönlichen Situation
Individuelle Fragen zu konkreten Sachverhalten stellen Sie bitte per Email unter ukraine-hilfe@issum.de. Ihre Frage wird zeitnah von einem zuständigen Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung beantwortet. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der Vielzahl der Anfragen derzeit nicht sofort telefonisch geantwortet werden kann.
Ich möchte mich ehrenamtlich für ukrainische Geflüchtete einbringen
Alle ehrenamtlichen Hilfsangebote können weiterhin gerne unter Ukraine-Hilfe@issum.de abgegeben werden. Dort werden sie gesammelt, koordiniert und ggfs. auch kommuniziert.
Wo befindet sich die nächste konsularische Vertretung meines Landes?
Generalkonsulat der Ukraine
Immermannstraße 50-52
40210 Düsseldorf
Telefon: 0049211 936 542 11
Webseite: https://duesseldorf.mfa.gov.ua
Häufige Fragen - Wohnung
Darf ich Geflüchtete einfach in meiner Mietwohnung aufnehmen?
Ja, das geht. Wer zur Miete wohnt, darf grundsätzlich auch Geflüchtete in seine Mietwohnung aufnehmen. Mieterinnen und Mieter könnten alleine darüber entscheiden, ob und wann sie Besuch empfangen. Darum ist auch die besuchsweise Aufnahme von Geflüchteten gestattet. Ich bitte Sie allerdings zu beachten, dass eine Aufnahme nicht nur für einen vorrübergehenden Zeitraum erfolgen sollte. Bestünde Ihrerseits nach einiger Zeit keine Bereitschaft mehr zur Unterbringung, hat die Gemeinde Issum keinen Wohnraum zur Verfügung, Daher sollten Sie vorab Kontakt zu Ihrem Vermieter aufnehmen.
Wie lange dürfen Geflüchtete in meiner Wohnung bleiben, ohne dass ich meine Vermieterin oder meinen Vermieter informieren muss?
Sechs bis acht Wochen laut dem Deutschen Mieterbund. Bitte sprechen Sie vorab mit Ihrem Vermieter, um Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Ich möchte (abgeschlossenen) Wohnraum zur Verfügung stellen
Sollten Sie einen abgeschlossenen Wohnbereich (Einliegerwohnung, Ferienwohnung, Mietwohnung) zur Unterbringung von Flüchtlingen aus der Ukraine längerfristig anbieten wollen, teilen Sie dies bitte kurz schriftlich unter der Emailadresse Ukraine-Hilfe@issum.de mit. Sie werden zeitnah von einem Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung Issum kontaktiert.
Kann ich auch Geflüchtete für ein oder zwei Wochen aufnehmen?
Kurzfristigen Unterbringungsbedarf gibt es derzeit nicht! Was gebraucht wird, sind mittel- und langfristige Unterbringungen.
Welche Mindestanforderungen sollte die Unterbringung erfüllen?
Die Unterbringung sollte den eigenen Ansprüchen genügen und Geflüchtete menschenwürdig unterkommen lassen - ganz egal ob es sich bei dem Angebot um eine ganze Wohnung oder nur einen Teil der Wohnung handelt. Die Geflüchteten sollten menschenwürdig unterkommen. Es sollte nicht die Couch im Wohnzimmer sein, sondern Räume, in denen die Geflüchteten langfristig leben können.
Wo und wie kann ich auf meinen verfügbaren Wohnraum für Geflüchtete aufmerksam machen?
Bitte kontaktieren Sie die Gemeinde Issum per Email an ukraine-hilfe@issum.de
Kann ich für die Unterbringung eine Miete verlangen?
Wer seinen Wohnraum zur Verfügung stellt, kann, wenn es sich um abgeschlossenen Wohnraum handelt eine angemessene Miete nach Rücksprache mit der Gemeinde Issum vereinbaren. Wenn Sie Wohnraum zur teilweisen Nutzung bzw. Mitnutzung zur Verfügung stellen, kann grundsätzlich keine Miete übernommen werden.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen können auf Antrag nach Prüfung der Nebenkosten, die Ihnen entstehen, erstattet werden. Die Notwendigkeit der Kosten der Unterkunft unterliegen einem strengen Prüfungsmaßstab. Dies gilt insbesondere bei Untermietverträgen. Bei Unterbringung in einem Privathaushalt sind in der Regel keine Mietkosten übernahmefähig. Im Rahmen der Unterbringung in einem Privathaushalt (z.B. Gästezimmer) können anteilig die nachgewiesenen Nebenkosten des Gastgebers*In nach einer Einzelfallprüfung übernommen werden. Hier sind jedoch, insbesondere bei Heizkosten, nur die notwendigen Heizkosten eines Zimmers zu übernehmen und nicht anteilig die kompletten Heizkosten eines Hauses.
Es besteht für die gastgebende Familie die Möglichkeit eine formlose Nutzungsvereinbarung über die anfallenden Kosten zu treffen. Wenn der Betrag direkt an die Gastgeberin oder den den Gastgeber gezahlt werden soll, so können die Flüchtlinge diesen Betrag abtreten. Der Betrag wird dann direkt an die Gastgeberin oder den Gastgeber gezahlt. Dies bitte mit Angabe der Bankverbindung der Gastgeberin oder des Gastgebers.
Was sollte ich außerdem wissen und bedenken?
Mieterinnen und Mieter haften für das vertragswidrige Verhalten aller Personen, die sie bei sich aufgenommen haben. Das gilt zum Beispiel für Beschädigungen an der Mietsache etc. Die Gemeinde Issum kann für fremden Wohnraum keine Haftung übernehmen.
Was passiert, wenn es zwischen mir und den Geflüchteten auf zwischenmenschlicher Ebene einfach nicht passt?
Rechtlich ist es möglich, die Hilfe für die Geflüchteten dann zu beenden. In dem Fall würden die Geflüchteten in die Flüchtlingsunterkunft untergebracht werden, wenn keine Lösung gefunden wird. Menschen, die Geflüchtete aufnehmen wollen, sollten sich dies deshalb im Vorfeld gut überlegen. Sollten dennoch Probleme auftreten, so werden wir versuchen gemeinsam eine Lösung zu finden.
Häufige Fragen - Kindergarten/ Kindertagesstätte
Können ukrainische Kinder den Kindergarten / die Kindertagesstätte besuchen?
Eine Anmeldung ist möglich – jedoch ist mit Wartezeiten zu rechnen. Die Anmeldung in den Issumer Kindertagesstätten erfolgt, wie bei allen anderen Kindern auch, über eine persönliche Anmeldung bei der jeweiligen Einrichtung.
In Deutschland gilt für die Aufnahme von Kindern in den Kindertagesstätten eine Impfpflicht gegen Masern, die durch einen entsprechenden Nachweis vorgewiesen werden muss. Die Impfungen führen Kinderärzte und Kinderärztinnen und teilweise auch allgemeine Arztpraxen durch.
Da die Kindergärten derzeit eine begrenzte Aufnahmekapazität haben, versucht die Gemeinde Issum ein Zusatzangebot für Kinder einzurichten. Sollten hierzu nähere Informationen vorliegen, werden diese hier ergänzt und auch veröffentlicht.
Häufige Fragen - Schule
Alle schulpflichtigen Kinder werden bei der Anmeldung im Bürgerbüro erfasst und an den Kreis Kleve als zuständige untere Schulaufsichtsbehörde weitergeleitet. Von hier erhalten Sie eine Zuweisung in die zukünftige Schule des Kindes. Um eine Überbelegung der Schulen im Einzelfall zu vermeiden, sehen Sie bitte vorerst davon ab, eine Schule direkt zu kontaktieren bevor Sie den Zuweisungsbescheid erhalten haben. Sie haben jedoch die Möglichkeit bei der Schule vorzusprechen, um dort über die Schulleitung Kontakt zum Kreis Kleve aufnehmen zu lassen.
Es ist beabsichtigt, für Kinder und Jugendliche mit keinen oder geringen Deutschkenntnissen verschiedene Formen der Sprachförderung anzubieten. Genauere Informationen erhalten Sie in der Schule, der Ihr Kind von der unteren Schulbehörde zugewiesen wurde.
In Deutschland gilt für schulpflichtige Kinder zum Besuch einer Schule eine Impfpflicht gegen Masern, die durch einen entsprechenden Nachweis vorgewiesen werden muss. Die Impfungen führen Kinderärzte und Kinderärztinnen und teilweise auch allgemeine Arztpraxen durch.
Häufige Fragen - Corona und Schutzimpfung
Informationsmaterialien zur Corona-Schutzimpfung, zu Tests auf das Coronavirus, Quarantäne und Isolierung sowie zur Erläuterung der „3G, 3G-Plus, 2G und 2G-Plus“-Regelungen können auf den nachfolgenden Internetportalen in ukrainischer oder russischer Sprache heruntergeladen werden:
www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/corona
Corona Impfung
Derzeit gibt es in Nordrhein-Westfahlen noch keine Impfpflicht. Die Impfstoffe „Sputnik“ aus Russland und „Sinovac/Sinopharm“ aus China sind in Deutschland nicht als Impfstoff anerkannt. Informationen rund um das Thema Coronaschutzimpfung finden Sie hier https://www.zusammengegencorona.de/
Impftermine können bei Bedarf für größere Personengruppen durch die Integration der Gemeinde Issum koordiniert werden. Die Coronaschutzimpfung ist kostenlos.
Die Test- und Impfangebote im Kreis Kleve stehen für alle Personen zur Verfügung.
https://www.kreis-kleve.de/de/fachbereich5/impfangebote/
Häufige Fragen - Medizinische Versorgung
Wo bekomme ich ärztliche Hilfe, wenn ich oder mein Kind krank werden?
Wenn Sie an einer akuten Krankheit leiden oder Schmerzen haben, werden die erforderlichen ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen von der Gemeinde Issum übernommen, wenn Sie vorab einen Antrag auf Leistungen gestellt haben. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Issum und sprechen bezüglich der Ausstellung eines Behandlungsscheines vor.
Häufige Fragen - Arbeit und Sprachkurse
Kann ich nach Ankunft in Deutschland gleich arbeiten?
Arbeiten dürfen Sie erst, wenn Ihnen die Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel erteilt hat – sofern aus diesem auch hervorgeht, dass Sie damit arbeiten können. Mit dem vorübergehenden Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine (§ 24 Aufenthaltsgesetz) werden Sie voraussichtlich auch arbeiten dürfen.
Ich möchte gern arbeiten, spreche aber kein Deutsch. Was kann ich tun?
Deutsche Sprachkenntnisse erleichtern eine Arbeitsaufnahme in der Regel, sind jedoch nicht für jeden Job zwingend Voraussetzung. Eine Arbeitsaufnahme ohne Sprachkenntnisse ist allerdings schwierig.
Kann ich als ukrainischer Kriegsflüchtling in Deutschland in meinem erlernten Beruf arbeiten?
Grundsätzlich ist es mit Zugang zum Arbeitsmarkt möglich, in Deutschland in Ihrem erlernten Beruf zu arbeiten. Das bedeutet, dass Ihre Qualifikation erst offiziell anerkannt werden muss, bevor Sie Ihren Beruf hier ausüben dürfen. Mehr Informationen finden Sie hier
Wie kann ich meine in der Ukraine erworbenen Abschlüsse anerkennen lassen?
Wenn Sie einen ausländischen Schul- oder Berufsabschluss haben, können Sie diesen in Deutschland anerkennen lassen. Im Anerkennungsverfahren wird Ihr Abschluss mit einem ähnlichen deutschen Abschluss verglichen. Wenn Ihr Abschluss als gleichwertig anerkannt wird, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid. Mehr Informationen finden Sie hier brauchen:
www.anerkennung-in-deutschland.de
Wie kann ich Arbeit finden, wenn geklärt ist, dass ich eine Beschäftigung aufnehmen darf?
Bei der Suche nach einer passenden Arbeit unterstützt Sie Ihre Agentur für Arbeit, direkt vor Ort, auch mehrsprachig:
https://web.arbeitsagentur.de/portal/metasuche/suche/dienststellen?in=arbeitsagenturen
Ich möchte an einem Integrationskurs Deutschlernen teilnehmen. Wie und wo kann ich mich anmelden?
Alle Informationen rund um Sprach- und Integrationskurse sind online vom zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zusammengestellt.
Integrationskurse:
Ukrainische Geflüchtete können sich für einen kostenlosen Integrationskurs unter Vorlage eines Aufenthaltstitels oder einer Fiktionsbescheinigung anmelden.Im Sprachkurs erlernen Sie die Grundlagen der deutschen Sprache, um z.B. Briefe oder E-Mails schreiben oder sich auf eine Arbeitsstelle bewerben zu können. Im Orientierungskurs geht es um Themen wie die deutsche Rechtsordnung sowie die Geschichte und Kultur Deutschlands. Sie lernen dort Ihre Rechte und Pflichten kennen und bekommen die Werte vermittelt, die in Deutschland besonders wichtig sind.
Kostenlose Deutschkurse online:
Häufige Fragen - Studium
Ich studiere und möchte mein Studium in Deutschland fortsetzen. Werden meine mitgebrachten Studienleistungen anerkannt und wohin kann ich mich wenden?
Studienleistungen, die in der Ukraine erbracht wurden, werden auch in Deutschland anerkannt. Über die Fortsetzung des Studiums entscheidet letztendlich die Universität bzw. die Hochschule. Bitte wenden Sie sich daher an die Universität oder Hochschule vor Ort. Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), informiert über Studien- und Fördermöglichkeiten in Deutschland. Nähere Informationen
und Kontaktdaten finden Sie unter:
Hier gibt es Informationen zum Thema Studium in Deutschland auf Deutsch und Ukrainisch:
Häufige Fragen - KFZ und Fahrerlaubnis
Der ukrainische Führerschein ist 6 Monate weiterhin gültig (hier gilt die melderechtliche Anmeldung in Deutschland)
Alle, die keinen deutschen Führerschein haben und aus sog. Drittstaaten eingereist sind (hier: Ukraine) können die Umschreibung ihrer Fahrerlaubnis beantragen.
Erforderlich hierfür sind folgende Nachweise:
- Erste Hilfe Kurs
- Sehtest
- ukrainische Fahrerlaubnis im Original
Mit diesen Unterlagen kann die Umschreibung beantragt werden. Innerhalb von 12 Monaten muss dann bei einer Fahrschule die theoretische (ohne Unterricht, das Ablegen der Prüfung kann auch auf Russisch erfolgen) und auch die praktische Führerscheinprüfung (es sind Fahrstunden erforderlich) erfolgreich abgelegt werden. Es empfiehlt sich also, schon vorher eine Fahrschule zu kontaktieren.
Für die Beantragung der Umschreibung benötigt man einen Termin im Bürgerbüro der Gemeinde Issum, dieser ist online zu vereinbaren.
Für ukrainische Fahrzeuge ist ebenfalls seit dem 01.06.2022 ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung erforderlich.
Zum einen besteht die Möglichkeit bei dem ukrainischen Versicherer eine grüne Karte zu beantragen. Diese ist im gesamten EU-Raum gültig.
Informationen finden Sie hier:
Auch kann man eine Grenzversicherung bei einem deutschen Versicherer abschließen.
Informationen finden Sie hier:
Es entstehen Kosten, diese sind im Einzelnen bei den jeweiligen Stellen ( Bürgerbüro, Fahrschule, Erste-Hilfe-Kurs, TÜV) zu erfragen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand verliert die ukrainische Fahrerlaubnis 6 Monate nach Einreise ihre Gültigkeit. Aufgrund von Rückstaus in den Fahrschulen (derzeit sind zu wenig TÜV Prüfer vorhanden) verzögert sich die praktische Prüfung. Ebenso benötigt die Bearbeitung beim Kreis Kleve (Straßenverkehrsamt) einige Wochen.
Kontakt
- E-Mail: ukraine-hilfe@issum.de