Alle fünf Jahre findet in Nordrhein-Westfalen eine Landtagswahl statt. Dabei wird über die Zusammensetzung der Volksvertretung entschieden.
Dem Landtag gehören mindestens 181 Abgeordnete an; diese Zahl kann sich durch Überhang- und Ausgleichsmandate erhöhen. Die Mitglieder des Landtages werden dabei in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Das Wahlsystem bei der Landtagswahl ist ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl. Danach werden die Abgeordneten des Landtages direkt in den 128 Wahlkreisen mit relativer Mehrheit gewählt. Weitere werden nach Verhältniswahlgrundsätzen aus Landeslisten der Parteien gewählt. Bei der Berechnung der Sitzverteilung wird von 181 Sitzen insgesamt ausgegangen.
Die Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl einer bzw. eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und in Nordrhein-Westfalen seit mindestens 16 Tagen eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Wahlberechtigt ist auch, wer für alle Angelegenheiten einen Betreuer/eine Betreuerin hat. Daneben gibt es Ausschlussgründe, wie zum Beispiel den Verlust des Wahlrechts durch Richterspruch. Jede bzw. jeder Wahlberechtigte, der seit mindestens drei Monaten in Nordrhein-Westfalen wohnt, ist wählbar.
Die nächste Landtagswahl fand am 15. Mai 2022 statt.
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