Das Schokoticket ist ein für ein Jahr geltendes Aboticket für Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren. Mit dem SchokoTicket können die Schülerinnen und Schüler rund um die Uhr mit allen Nahverkehrsbussen und –bahnen in den Kreisen Kleve und Wesel und den angrenzenden Kommunen im VRR fahren. Dies gilt nicht nur an Schultagen, sondern auch an Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien.
Wer bekommt ein SchokoTicket?
Die Anspruchsvoraussetzungen für das vom Schulträger zur Verfügung gestellte Schoko-Ticket bemessen sich nach den Vorschriften der Schülerfahrtkostenverordnung. Die Schülerinnen und Schüler der beiden Issumer Grundschulen, die bisher die Schülerjahreskarte erhalten haben, haben künftig einen Anspruch auf das SchokoTicket. Die freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler sind nicht verpflichtet, das Schokoticket abzunehmen. Das SchokoTicket ist nur im Abo erhältlich, kann nur für volle Monate beantragt werden und ist auch nur zum Ablauf eines Monats kündbar.
Es wird durch den Schulträger keine andere Fahrkarte im ÖPNV nur für den Weg bis zur Schule und zurück zur Verfügung gestellt. Es werden bei Bezug auch keine zusätzlichen Fahrtkosten mehr erstattet.
Was kostet das SchokoTicket?
Für die zusätzlich mögliche Freizeitnutzung und den erheblich ausgeweiteten Geltungsbereich wird grundsätzlich im Rahmen einer „Solidarfinanzierung“ von den Schülerinnen und Schülern, die einen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung haben, nach § 97 Abs. 3 Schulgesetz NRW und § 2 Abs. 3 der Schülerfahrtkostenverordnung ein Eigenanteil erhoben.
Dieser Eigenanteil zum SchokoTicket wird von der Gemeinde Issum übernommen und muss somit von den betroffenen Eltern nicht gezahlt werden.
Die Schülerinnen und Schüler, die keinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung haben, können das Ticket zum Preis von derzeit 39,40 € monatlich erwerben.
Wie bekommt man ein SchokoTicket?
Das Schokoticket für freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schuler der Issumer Grundschulen kann mit diesem Vordruck beantragt werden:
Bitte füllen Sie diesen vollständig aus und geben Sie ihn schnellstmöglich unterschrieben an das Schulamt der Gemeinde Issum zurück. Für jedes freifahrtberechtigte Kind muss ein eigener Antrag ausgefüllt werden. Bitte teilen Sie auch formlos mit, an welcher Haltestelle des Ortsbusses Ihr Kind künftig ein- und aussteigen soll.
Lediglich das SEPA-Lastschriftmandat muss nicht ausgefüllt werden, da der Eigenanteil durch die Gemeinde Issum übernommen wird.
Nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen wird der Antrag an das Verkehrsunternehmen weitergeleitet. Von dort erhalten Sie dann das SchokoTicket.
Das SchokoTicket für Ihr Kind muss einmalig vor Schulbeginn beantragt werden und ist bis zum Verlassen der Grundschule gültig. Wenn Ihr Kind die Grundschule verlässt, wird das SchokoTicket durch die Gemeinde gekündigt.
Links
Kontakt
- E-Mail: schulamt@issum.deTelefonnummer: 02835/10-19