Inhalt

Open ReadSpeaker

Mehrweg

Was bedeutet Mehrweg?

Unter Mehrweg im Zusammenhang von Verpackungen versteht man eine Verpackung, die zum mehrmaligen Gebrauch bestimmt ist. Darin besteht auch der große Unterschied zu Einwegverpackungen – der Lebenszyklus dauert länger an. So sind diese oft mehrere Jahre im Umlauf, währenddessen Einwegverpackungen lediglich bis zur Verwendung bestehen und unmittelbar danach entsorgt werden. Mehrwegverpackungen sind häufig mit einem Pfandsystem verknüpft und werden zum Vertreiber zurückgebracht.

Gesetzliche Änderungen:

Grund für gesetzliche Änderungen ist die Umsetzung der europäischen Verpackungsrichtlinie ins deutsche Recht. Die Umsetzung findet durch das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) statt. Die Schritte zur Abfallvermeidung der Bundesregierung sehen wie folgt aus:

  • Ab 2022: Pfandpflicht für alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und alle Getränkedosen
  • Ab 2023: zusätzliche Mehrweg- neben Einwegbehältern für Fast-Food- und To-Go-Essen (ausgenommen von der Pflicht sind kleinere Betriebe)
  • Ab 2025: mindestens 25 Prozent Recycling-Plastik bei PET-Einweggetränkeflaschen
  • Ab 2030: mindestens 30 Prozent Recycling-Plastik für alle Einwegkunststoffgetränkeflaschen

Relevant ist demnach aktuell die Umstellung ab 2023, wodurch neue Regelungen des Verpackungsgesetzes in Kraft treten, die vor allem Gewerbetreibende betrifft. Es ist vorgesehen, dass die Inverkehrbringer von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und/oder Einweggetränkebechern, eine Mehrwegverpackungsalternative anbieten müssen, die keiner schlechteren Bedingung oder einem schlechteren Preis ausgesetzt sind.

Gibt es Erleichterungen bzgl. der Vorgabe?

Ja, für kleine Unternehmen mit nicht mehr als fünf Beschäftigten und einer Verkaufsfläche bis maximal 80 m². Diese müssen kein eigenes Mehrwegsystem anbieten, jedoch müssen diese anbieten, selbst mitgebrachte Mehrweggefäße zu befüllen.

Alle Informationen erhalten Sie zusammengefasst in den folgenden Flyern:

Als Gewerbetreibender:

https://kkagmbh.de/wp-content/uploads/2022/06/Mehrweg_Flyer_Gewerbe_beidseitig_Endversion1.pdf

Als Konsument:

https://kkagmbh.de/wp-content/uploads/2022/06/Mehrweg_Flyer_2_Seiter_beidseitig_Endversion3.pdf

 

Unterstützung der Kampagne „Einmal ohne, bitte“:

Logo Einmal ohne, bitte

Die einfachste Möglichkeit zur Nutzung von Mehrweggefäßen ist das Mitbringen eines eigenen Bechers oder einer eigenen Box. Das Getränk oder Essen wird dann direkt in dieses Gefäß gefüllt. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. hat einen Einkaufsführer erstellt, der die Vor- und Nachteile von Gefäßen aus unterschiedlichen Materialien aufzeigt: Einkaufsführer Mehrweg to go.

Mit dem Label “Einmal ohne, bitte” können Betriebe, bei denen verpackungsfrei eingekauft werden kann, darauf hinweisen, dass dort mitgebrachte Mehrweggefäße befüllt werden (sowohl beim warmen Mittagsessen, als auch in der Bäckerei oder an der Käse- und Wursttheke). Die KKA unterstützt als Städtepartnerin diese Kampagne und fördert somit müllfreies Einkaufen im Kreis Kleve. Alle bereits teilnehmenden Läden können Sie sich auf einer Online-Karte anschauen.

Betriebe, die ebenfalls Interesse an diesem Label haben, können sich gerne bei uns melden (02825/903423 oder abfallberatung@kkagmbh.de). Wenn die Kriterien zum verpackungsfreien Einkauf erfüllt werden, bekommt der Betrieb einen Sticker mit dem Label für sein Schaufenster und wird auf der Online-Karte gelistet.