Teilnahmebedingungen "Ihr Bild auf issum.de"
§ 1 - Einsenden von Inhalten
- Die Gemeinde Issum bietet Nutzern/Nutzerinnen der Internetseite "issum.de" die Möglichkeit Inhalte in Form von Bildern einzusenden, um diese auf den Kanälen der Gemeinde Issum zu veröffentlichen.
- Für die Einsendung ist die Angabe von Vor- und Nachname sowie einer E-Mail-Adresse des Nutzers/der Nutzerin erforderlich.
- Dem Nutzer/der Nutzerin ist untersagt, Inhalte einzustellen, die gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere Inhalte die
- Rechte Dritter (unter anderem Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte oder sonstige Schutzrechte) verletzen;
- pornografisch, sittenwidrig oder in sonstiger Weise als anstößig einzuordnen sind;
- verfassungsfeindliches oder extremistisches Gedankengut darstellen oder Inhalte von verbotenen Gruppierungen;
- strafbar, insbesondere volksverhetzend oder beleidigend sind;
- unsachlich oder unwahr sind;
- lediglich der Verbreitung politischer, weltanschaulicher oder religiöser Ansichten dienen;
- Produkte oder Dienstleistungen zu gewerblichen Zwecken anbieten oder dafür unmittelbar oder mittelbar werben;
- Soft- oder Hardware beeinträchtigen, beschädigen oder zerstören können, insbesondere Viren oder sonstige Schadsoftware enthalten.
- Inhalte dürfen nur in den folgenden Formaten hochgeladen werden und eine Dateigröße von 256 MB nicht überschreiten:
- JPEG (*.jpg, *.jpeg)
- PNG (*.png)
- GIF (*.gif)
- Die Gemeinde Issum behält sich vor, einzelne Inhalte ganz oder in Teilen nach freiem Ermessen von der Veröffentlichung auszuschließen.
§ 2 - Urheberrechte
- Der Nutzer/Nutzerin räumt der Gemeinde Issum an den von ihm auf dem Bilderportal eingestellten Inhalten das räumlich und zeitlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Nutzungsrecht an den jeweiligen Inhalten ein. Die Gemeinde Issum ist unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts und der Persönlichkeitsrechte des Nutzers/der Nutzerin berechtigt, die eingestellten Inhalte für eigene, nicht gewerbliche Zwecke zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, drahtgebunden oder drahtlos auf Abruf zur Verfügung zu stellen (Online-, Zugriffs-, und Übertragungsrecht), zu archivieren und in Datenbanken aufzunehmen, sowie in Printmedien aller Art (insbesondere Zeitungen und Zeitschriften) zu nutzen. Die Stadt ist ferner unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts berechtigt, die eingestellten Inhalte des Nutzers/der Nutzerin zu bearbeiten und umzugestalten, insbesondere wenn dies aus redaktionellen und/oder technischen Gründen und/oder zur Verbindung mit anderen Werken erforderlich ist. Die Stadt kann die vorstehenden Rechte ganz oder teilweise auf Dritte übertragen, ohne dass es einer gesonderten Zustimmung des Nutzers bedarf.
- Für die Einräumung der vorgenannten Nutzungsrechte erhält der Nutzer/die Nutzerin kein Honorar.
§ 3 Haftung
- Der Nutzer/die Nutzerin ist für die von ihm/ihr eingestellten Inhalte verantwortlich. Der Nutzer/die Nutzerin stellt die Gemeinde Issum von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Gemeinde Issum wegen der Verletzung von Rechten durch Inhalte des Nutzers/der Nutzerin geltend machen, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf Bearbeitungen der Inhalte durch die Gemeinde. Der Nutzer/die Nutzerin ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der der Gemeinde Issum in diesen Fällen durch die Inanspruchnahme durch Dritte entsteht. Hierzu zählen auch Kosten der Rechtsverfolgung.
- Die Gemeinde Issum haftet nicht für technische Störungen. Des Weiteren haftet die Gemeinde Issum nicht für durch höhere Gewalt verursachte Schäden. Die Gemeinde Issum haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen beruhen, sowie auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf typischerweise bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für ein Verschulden eines Erfüllungsgehilfen oder des gesetzlichen Vertreters der Gemeinde Issum.