Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB).
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern für Behörden verbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen gibt. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirks- oder Landesverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend. Insbesondere sind die Bauflächen in der allgemeinen Art ihrer Nutzung, zum Beispiel Wohnbaufläche, gewerbliche Bauflächen dargestellt.
Darüber hinaus enthält der FNP weitere Aussagen, insbesondere
- Festsetzungen über Flächen für den überörtlichen Verkehr und die Hauptverkehrszüge
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Grünflächen, Spiel- und Sportplätze, Friedhöfe
- Wasserflächen, zum Beispiel Flüsse
- Flächen für die Wasserwirtschaft, zum Beispiel Trinkwassergewinnung
- Flächen für die Land- und Forstwirtschaft
- Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft
- Flächen für den Gemeinbedarf, zum Beispiel Schulen, Kindergärten
- Konzentrationszonen für Windkraftanlagen
Der FNP bildet die Grundlage für die Bauleitplanung der Gemeinde. Aus ihm werden die Bebauungspläne entwickelt.