Hinweis zur Briefwahl
Möglichkeiten der Briefwahlbeantragung (generell)
- Online
- QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung scannen (Zur Verifizierung muss noch das Geburtsdatum eingegeben werden)
- Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und an das Wahlamt schicken
- schriftlich per E-Mail oder Brief (mit Angabe der persönlichen Daten)
Briefwahlanträge können im Wahlamt bis zum Freitag vor der Wahl, 18:00 Uhr, gestellt werden. Im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung können Briefwahlanträge vor Ort im Wahlamt bis Sonntag, 15:00 Uhr, gestellt werden.
Das Wahlamt weist darauf hin, dass die rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen auf dem Postweg in diesen Fällen nicht mehr gewährleistet werden kann. Hier sollte nach Möglichkeit eine persönliche Beantragung erfolgen.
Die Briefwahlunterlagen (roter Wahlbrief) müssen am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein.
Briefwahl
Wer nicht persönlich in seinem Wahlraum wählen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Jede wahlberechtigte Person, die in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.
Briefwahlunterlagen werden an jede gewünschte Adresse, also auch ins Ausland verschickt.
Möchten Sie einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen, füllen Sie den entsprechenden Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus (Unterschrift nicht vergessen) und senden diesen zurück. Alternativ nutzen Sie die Möglichkeit, den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen mit Hilfe des QR-Codes, der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, zu beantragen. Sie können aber auch einfach und schnell unser Online-Formular nutzen, welches Ihnen vor den Wahterminen auf dieser Internetseite zur Verfügung steht. Hierfür benötigen Sie keine Wahlbenachrichtigung.
Selbstverständlich können Sie uns Ihren Antrag auch in jeder anderen Schriftform (zum Beispiel per E-Mail, Fax, Brief) zusenden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Der persönlich zu stellende Antrag muss den vollständigen Vor- und Zunamen, die Anschrift in Issum und das Geburtsdatum enthalten. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Wo und wann können Briefwahlunterlagen beantragt werden?
Briefwahlunterlagen können (außer in Fällen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) bis zum Freitag vor der Wahl, 18:00 Uhr beantragt werden.
Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus der Gemeindeverwaltung, Zimmer 2, Herrlichkeit 7 - 9 , 47661 Issum.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr und
Montag bis Donnerstag von 14:00 bis 15:30 Uhr.
Sonderöffnungszeiten
Freitag, 07.06.2024 von 8:30 bis 18:00 Uhr und
Samstag, 08.06.2024 von 8:00 bis 12:00 Uhr.
Wie und wohin erhalte ich die Briefwahlunterlagen?
Bei einer persönlichen Antragstellung erhalten Sie die Briefwahlunterlagen sofort im Briefwahlbüro. Andernfalls werden Ihnen die Briefwahlunterlagen per Post zugeschickt. Sie können sich die Briefwahlunterlagen nach Hause oder an eine andere Anschrift (zum Beispiel Urlaubsanschrift) schicken lassen.
Was sollte ich außerdem bei der Briefwahl beachten?
Die durch den Wähler oder Wählerin ausgefüllten Briefwahlunterlagen (Wahlbrief) müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde Issum (Hausbriefkasten am Rathaus) eingegangen sein. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Beförderungszeiten der Postunternehmen, insbesondere bei Auslandssendungen. Stellen Sie daher rechtzeitig den Antrag auf Erteilung von Briefwahlunterlagen und senden den Wahlbrief so schnell wie möglich zurück.
Kontakt
- E-Mail: wahlen@issum.deTelefonnummer: 02835/10-78