Einkommen im Sinne der Satzung für die Gemeinde Issum über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "Schule von acht bis eins – verlässlicher Halbtag – im Primarbereich" ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 des Einkommenssteuergesetzes. Diesem Einkommen sind steuerfreie Einnahmen hinzuzurechnen.
Im Rahmen der erstmaligen Ermittlung dieses Einkommens oder im Rahmen einer zu aktualisierenden Berechnung auf Grund von Änderungen in den persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnissen werden Ihre prognostizierten Einkünfte für das gesamte laufende Jahr berücksichtigt, wenn davon auszugehen ist, dass Ihre Einkommenssituation voraussichtlich auf Dauer besteht. Ist aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen die Ermittlung Ihres Einkommens des laufenden Kalenderjahres nicht möglich, wird zunächst auf Ihr Einkommen des Kalendervorjahres zurückgegriffen.
Elternbeitragsbescheide stehen von vornherein unter dem Vorbehalt nachträglicher Überprüfung und Abänderung. Eine Überprüfung Ihrer Einkommensverhältnisse erfolgt jährlich oder auf Antrag. Sollten sich Umstände ergeben, die eine höhere oder niedrigere Beitragsfestsetzung zur Folge haben, werden die Elternbeiträge rückwirkend ab dem Beginn der Beitragspflicht neu festgesetzt.
Wenn das Elterneinkommen im laufenden Jahr voraussichtlich wesentlich niedriger oder höher ist als im Vorjahr, ist das Einkommen des laufenden Kalenderjahres die Grundlage der Berechnung und entsprechend mit aktuellen Unterlagen nachzuweisen (z.B. Arbeitgeberwechsel, Arbeitslosigkeit, Arbeitsaufnahme nach Arbeitslosigkeit oder Erziehungsurlaub usw.).
Wichtiger Hinweis
Um hohe Nachforderungen im Rahmen einer Einkommensüberprüfung zu vermeiden, teilen Sie bitte jede Änderung in den Einkommensverhältnissen mit. Änderungen können z.B. sein: Gehaltserhöhung, Arbeitsaufnahme, Arbeitslosigkeit, Arbeitgeberwechsel, Beginn/Ende des Erziehungsurlaubs, Zusammenzug/Trennung der Eltern, Geburt des 3. oder weiterer Kinder etc. Teilen Sie bitte auch Änderungen Ihrer Anschrift oder Bankverbindung mit.
Der Rat der Gemeinde Issum hat in seiner Sitzung vom 30.04.2024 beschlossen, die unterste Einkommensgrenze auf 30.000,00 € Jahresbruttoeinkommen anzuheben.
Stufe | Jahresbruttoeinkommen | Beitrag monatlich |
---|---|---|
1 | unter 30.000,00 € | 0,00 € |
2 | bis 36.000 € | 23,00 € |
3 | bis 47.000 € | 28,00 € |
4 | bis 58.000 € | 36,00 € |
5 | bis 69.000 € | 48,00 € |
6 | bis 80.000 € | 71,00 € |
7 | bis 100.000 € | 77,00 € |
8 | über 100.000 € | 99,00 € |
Stufe | Jahresbruttoeinkommen | Beitrag monatlich |
---|---|---|
1 | unter 25.000,00 € | 0,00 € |
2 | bis 36.000 € | 22,00 € |
3 | bis 47.000 € | 27,00 € |
4 | bis 58.000 € | 35,00 € |
5 | bis 69.000 € | 47,00 € |
6 | bis 80.000 € | 69,00 € |
7 | bis 100.000 € | 75,00 € |
8 | über 100.000 € | 96,00 € |
Kontakt
- E-Mail: schulamt@issum.deTelefonnummer: 02835/10-19