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Hinweise zur Anmeldung zum verlässlichen Halbtag

Einkommen im Sinne der Satzung für die Gemeinde Issum über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der "Schule von acht bis eins – verlässlicher Halbtag – im Primarbereich" ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 des Einkommenssteuergesetzes. Diesem Einkommen sind steuerfreie Einnahmen hinzuzurechnen.

Im Rahmen der erstmaligen Ermittlung dieses Einkommens oder im Rahmen einer zu aktualisierenden Berechnung auf Grund von Änderungen in den persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnissen werden Ihre prognostizierten Einkünfte für das gesamte laufende Jahr berücksichtigt, wenn davon auszugehen ist, dass Ihre Einkommenssituation voraussichtlich auf Dauer besteht. Ist aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen die Ermittlung Ihres Einkommens des laufenden Kalenderjahres nicht möglich, wird zunächst auf Ihr Einkommen des Kalendervorjahres zurückgegriffen.

Elternbeitragsbescheide stehen von vornherein unter dem Vorbehalt nachträglicher Überprüfung und Abänderung. Eine Überprüfung Ihrer Einkommensverhältnisse erfolgt jährlich oder auf Antrag. Sollten sich Umstände ergeben, die eine höhere oder niedrigere Beitragsfestsetzung zur Folge haben, werden die Elternbeiträge rückwirkend ab dem Beginn der Beitragspflicht neu festgesetzt.

Wenn das Elterneinkommen im laufenden Jahr voraussichtlich wesentlich niedriger oder höher ist als im Vorjahr, ist das Einkommen des laufenden Kalenderjahres die Grundlage der Berechnung und entsprechend mit aktuellen Unterlagen nachzuweisen (z.B. Arbeitgeberwechsel, Arbeitslosigkeit, Arbeitsaufnahme nach Arbeitslosigkeit oder Erziehungsurlaub usw.).

Wichtiger Hinweis

Um hohe Nachforderungen im Rahmen einer Einkommensüberprüfung zu vermeiden, teilen Sie bitte jede Änderung in den Einkommensverhältnissen mit. Änderungen können z.B. sein: Gehaltserhöhung, Arbeitsaufnahme, Arbeitslosigkeit, Arbeitgeberwechsel, Beginn/Ende des Erziehungsurlaubs, Zusammenzug/Trennung der Eltern, Geburt des 3. oder weiterer Kinder etc. Teilen Sie bitte auch Änderungen Ihrer Anschrift oder Bankverbindung mit.

Der Rat der Gemeinde Issum hat in seiner Sitzung vom 30.04.2024 beschlossen, die unterste Einkommensgrenze auf 30.000,00 € Jahresbruttoeinkommen anzuheben.

Verlässlicher Halbtag im Primarbereich - Elternbeiträge - Staffelung ab dem 01.08.2024
StufeJahresbruttoeinkommenBeitrag monatlich
1unter 30.000,00 €0,00 €
2bis 36.000 €23,00 €
3bis 47.000 €28,00 €
4bis 58.000 €36,00 €
5bis 69.000 €48,00 €
6bis 80.000 €71,00 €
7bis 100.000 €77,00 €
8über 100.000 €99,00 €
Verlässlicher Halbtag im Primarbereich - Elternbeiträge - Staffelung ab dem 01.08.2023 bis 31.07.2024
StufeJahresbruttoeinkommenBeitrag monatlich
1unter 25.000,00 €0,00 €
2bis 36.000 €22,00 €
3bis 47.000 €27,00 €
4bis 58.000 €35,00 €
5bis 69.000 €47,00 €
6bis 80.000 €69,00 €
7bis 100.000 €75,00 €
8über 100.000 €96,00 €

 

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