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Absolutes Halteverbot auf der Weseler Straße

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Die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Kleve hat für die Weseler Straße ein absolutes Halteverbot angeordnet. Das absolute Halteverbot gilt rechtsseitig vor den Häusern Weseler Straße Nr. 43a bis 39. In diesem Bereich kommt es aufgrund der vielen geparkten Fahrzeuge und dem Kreuzungsverkehr von Bussen sowie größeren Einsatzfahrzeugen häufig zu Engstellen. Hinzu kommt der fließende Verkehr über den Kreuzungsbereich der Wilhelmshöhe sowie auch vom angrenzenden Parkplatz der Einzelhändler auf der Weseler Straße.

Die Beschilderung wird voraussichtlich in der KW 46/47 durch den Bauhof der Gemeinde Issum aufgestellt.

Die Situation auf der Weseler Straße wird seitens der Gemeinde Issum auch künftig beobachtet.

Sollten sich dabei weitere notwendige Maßnahmen zur Sicherung des Straßenverkehrs ergeben, werden diese mit der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Kleve abgestimmt.