Am Nachmittag des 18.08.2022 haben sich im Sevelener Bürgerhaus einige Eltern zur Infoveranstaltung zum Thema Schülerbeförderung ab dem Schuljahr 2023/2024 versammelt. Ziel der Veranstaltung war es, den Eltern erneut die politische Beschlusslage zu erklären und danach ihre Fragen zu beantworten und ihre Anregungen entgegen zu nehmen.
Neben Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung stellten sich auch ein Vertreter der NIAG als Kenner des ÖPNV und ein Vertreter der örtlichen Polizei den Fragen der Eltern.
Die Verwaltung begann mit einer kurzen Einführung in das Thema und mit der aktuellen Beschlusslage, wobei deutlich gemacht wurde, dass grundsätzlich die Wahl zwischen der Beförderung als „Freigestellter Schülerverkehr“ und dem „Linienverkehr nach § 42 PBefG = ÖPNV“ bestand.
Für weitere Informationen wies die Verwaltung nochmal auf den Bericht der Verwaltung “Durchführung der Schülerbeförderung ab dem Jahr 2023/2024“ hin (Facebook und Homepage am 08.07.2022, Rheinische Post am 12.07.2022 und Mitteilungsblatt am 15.07.2022).
Danach wurde hinterfragt, welche Argumente seitens der Verwaltung und des Rates gegen den „Freigestellten Schülerverkehr“ und für den „ÖPNV“ sprachen.
Die Gemeinde bewegt sich beim „Freigestellten Schülerverkehr“ u.a. im Bereich der EU-Vergabe-Richtlinien. Der bisherige Vertrag des Schülerverkehrs läuft im nächsten Jahr aus. Die Verwaltung musste sich somit um eine Folgelösung kümmern. Die Vergabe der Schülerbeförderung im Rahmen des „Freigestellten Schülerverkehrs“ muss aufgrund der bestehenden Schwellenwerte EU-weit ausgeschrieben werden. Die Kosten für die reine Ausschreibung inklusive der Kosten für das fachkundige Beratungsbüro würden nach ersten Schätzungen voraussichtlich ca. 15.000 € betragen.
Diese Kosten hatten allerdings in der Diskussion zwischen Verwaltung und Politik keinen nennenswerten Einfluss auf die Ratsentscheidung zu Gunsten des ÖPNV.
Die Gemeinde Issum müsste die allgemeine Leistung „Freigestellter Schülerverkehr“ ausschreiben. Hierauf dürfte sich dann EU-weit jedes Unternehmen bewerben. Die Durchführung einer Ausschreibung erfolgt in der Regel unter der Voraussetzung, dass ein funktionierender Wettbewerb besteht und mehrere Bieter ein Angebot abgeben. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass alle Ausschreibungen, Lose bzw. Teilleistungen mit weniger als 5 Bussen unattraktiv für einen Wettbewerb sind, da ein funktionierender Wettbewerb ein gewisses Vergabevolumen voraussetzt. Bei geringfügigen Verkehrsleistungen (z.B. im ländlichen Raum, wenn lediglich ein Teil der Grundschulkinder befördert werden muss), besteht die Gefahr, dass ein Wettbewerb nicht zustande kommt und nur ein Bieter auftritt. Bei der aktuellen Schülerbeförderung werden 3 Busse eingesetzt. Somit gehen Verwaltung und Rat ganz realistisch davon aus, dass nur ein unwirtschaftliches Angebot, also ein sehr teures, abgegeben wird, welches grundsätzlich angenommen werden müsste. Zudem könnte überhaupt nicht abgesehen werden, mit welchem Unternehmen man es zukünftig zu tun hätte.
Auch die „Clean Vehicles Directive” (CVD) trägt hierzu bei. Mit diesem Gesetz werden bei der öffentlichen Auftragsvergabe erstmals verbindliche Mindestziele für die Beschaffung von emissionsarmen und -freien Pkw sowie leichten und schweren Nutzfahrzeugen vorgegeben. Demnach müssen 45 % der Busse bei aktuellen öffentlichen Ausschreibungen „sauber“ (z.B. wasserstoff- oder elektrobetrieben) sein. Da dies zwei der drei Schulbusse betreffen müsste, würde es eine erhebliche Kostensteigerung und eine Schwächung des Wettbewerbs mit sich ziehen.
Diese Risiken wollten Verwaltung wie mehrheitlich die Politik nicht eingehen.
Ungeachtet dessen ist, wie in allen anderen Bereichen, aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung von einer erheblichen Kostensteigerung auszugehen, egal wie die Schülerinnen und Schüler zukünftig befördert werden.
Viele weitere Fragen zum Schokoticket, zu Mobbing im Schulbus, zu Ausfällen im ÖPNV, zur Beförderung von 5-jährigen Erstklässlern, Erkennungswert der Schulbusse für Kinder, die noch nicht lesen und schreiben können, konnten im Laufe der Veranstaltung weitestgehend geklärt werden. Dabei gibt es aus Verwaltungssicht und aus Sicht der NIAG keine unüberbrückbaren Dinge. Vor allem deshalb, weil in einigen umliegenden Kommunen die Schülerbeförderung bereits im Rahmen des ÖPNV erfolgt und aus diesem Grund auf dortige Erfahrungen zurückgegriffen werden kann.
Der Aspekt, welcher den Eltern besonders am Herzen liegt, aber natürlich auch der Verwaltung wie der Politik, war schlussendlich die Sicherheit der Kinder. Bei einer Einführung des ÖPNV kann jede Person diese besondere „Schulbuslinie“ mitnutzen. Laut der NIAG gilt hier die Beförderungspflicht, weshalb keine Person von einer Fahrt ausgeschlossen werden kann. Allerdings ist laut der NIAG und der Polizei kaum damit zu rechnen, dass überhaupt andere Personen diese besondere „Schulbuslinie“ mitnutzen werden. Des Weiteren hat die Kreispolizei bestätigt, dass dort im Bereich Beförderung von Grundschulkindern kein Fall von Übergriffen bekannt ist. Die Gemeindeverwaltung und PolitikerInnen werden sich dennoch mit diesem speziellen Aspekt beschäftigen. Erste Überlegungen gehen hin zu zeitlich begrenzten „Schulbusbegleitungen“.