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Bürgerentscheid am 26. Februar 2023

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Ratssaal von innen
  • „Soll der Ratsbeschluss vom 14.06.2022 (Schülerverkehr ÖPNV nach § 42 PBefG) aufgehoben werden und der bisherige freigestellte Schülerverkehr auch weiterhin ab dem Jahr 2023/2024 durchgeführt werden?“

Bisher findet die Beförderung der Grundschulkinder im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs statt. Der entsprechende Vertrag endet im Juni 2023. Sowohl im Schul- und Sportausschuss, als auch im Rat der Gemeinde Issum wurde beschlossen, die Schülerbeförderung ab dem Schuljahr 2023/2024 als Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz im Rahmen des ÖPNV durchzuführen. Für nähere Informationen wird auf die Pressemitteilung vom 08.06.2022 (Homepage der Gemeinde Issum) verwiesen.

Daraufhin bildete sich eine Bürgerinitiative mit dem Ziel, den o.g. Ratsbeschluss aufzuheben und den bisherigen freigestellten Schülerverkehr beizubehalten. Die Initiatorinnen und Initiatoren arbeiteten folgende Fragestellung aus: „Soll der Ratsbeschluss vom 14.06.2022 (Schülerverkehr ÖPNV nach § 42 PBefG) aufgehoben werden und der bisherige freigestellte Schülerverkehr auch weiterhin ab dem Jahr 2023/2024 durchgeführt werden?“. Über diese Frage wurde in der Ratssitzung am 07. Dezember abgestimmt.

Zu Beginn stellte eine der Initiatorinnen die Sachlage und den Beweggrund zum Bürgerbegehren noch einmal kurz vor.

In einer namentlichen Abstimmung hat der Rat mit 24 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen beschlossen, dem Bürgerbegehren zur Schülerbeförderung nicht zu entsprechen.

Symbolbild Wahlen

Aus diesem Grund findet am 26. Februar 2023 ein Bürgerentscheid statt, bei welchem alle abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger über die zuvor genannte Fragestellung abstimmen können.

Der Bürgerentscheid läuft ähnlich wie eine Kommunalwahl ab. Denn abstimmungsberechtigt ist man bereits ab 16 Jahren. Abstimmen kann man mit „Ja“ oder „Nein“ in Abstimmungslokalen (Wahllokalen) oder per Briefabstimmung (Briefwahl). Zur Durchsetzung des Bürgerentscheides ist die Mehrheit der Stimmen erforderlich. Dazu müssen mindestens 20 % aller Abstimmungsberechtigten mit „Ja“ abstimmen. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit „Nein“ beantwortet.