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Bundestagwahl 2025: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

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Die Gemeinde Issum sucht für die Durchführung der Bundestagswahl 2025 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer aus Issum. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Wahl am 23. Februar 2025 stattfinden wird. Voraussetzung für die Mitarbeit im Wahllokal ist die Vollendung des 18. Lebensjahres und die deutsche Staatsangehörigkeit. Außerdem müssen Sie seit mindestens drei Monaten vor der Wahl eine Wohnung in Deutschland innehaben oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten und nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Sie gehören vor Ort einem Team von maximal 8 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern an. Zusammen bilden Sie den Wahlvorstand, der für jedes Wahllokal gebildet werden muss und die Wahl durchführt. Gemeinsam sorgen Sie für  

  • die Überprüfung der Personalien,
  • das Aushändigen der Stimmzettel,
  • Ruhe und Ordnung im Wahllokal,
  • das Führen des Wählerverzeichnisses
     

Die Wahllokale sind am Wahltag von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Es müssen nicht immer alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer während des Wahltages ständig vor Ort sein. Die Entscheidung hierüber trifft der jeweilige Wahlvorsteher bzw. die jeweilige Wahlvorsteherin. Nach der Schließung des Wahllokals um 18 Uhr helfen dann wieder alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer beim Auszählen der Stimmen mit. Gemeinsam beschließen Sie über die Gültigkeit oder Ungültigkeit einzelner Stimmen und stellen das Wahlergebnis fest. Für den Einsatz am Wahltag wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro gezahlt. Wer Interesse hat, ein Ehrenamt in einem Wahlvorstand zu übernehmen, kann sich ab sofort beim Wahlbüro melden (E-Mail: wahlen@issum.de). Ansprechpartnerinnen sind Frau Ingenpaß, Telefon: 02835-1078 oder Frau Marks, Telefon: 02835-1079. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich auf hier online zu registrieren.

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