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Das neue SchokoTicket für die Issumer Grundschüler

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Wie bereits berichtet, wird die Schülerbeförderung der Issumer Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2023/2024 als „Linienverkehr“ auf den Ortsbuslinien SL 20 bis SL 22 durchgeführt. Aus diesem Grund löst das „SchokoTicket“ die bisherige Schülerjahreskarte für die freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler der beiden Grundschulen der Gemeinde Issum ab.

Die Anspruchsvoraussetzungen für das vom Schulträger zur Verfügung gestellte Schoko-Ticket richten sich nach den Vorschriften der Schülerfahrtkostenverordnung. Die Schülerinnen und Schüler, die bisher eine Schülerjahreskarte erhalten haben, haben künftig einen Anspruch auf das SchokoTicket. Das SchokoTicket ist nur im Abo erhältlich, kann nur für volle Monate beantragt werden und ist auch nur zum Ablauf eines Monats kündbar.

Für die zusätzlich mögliche Freizeitnutzung und den erheblich ausgeweiteten Geltungsbereich wird im Rahmen einer „Solidarfinanzierung“ von den Schulkindern, die einen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung haben ein Eigenanteil erhoben. Dies ergibt sich aus § 97 Abs. 3 Schulgesetz NRW und § 2 Abs. 3 der Schülerfahrtkostenverordnung. Dieser Eigenanteil zum SchokoTicket wird von der Gemeinde Issum übernommen und muss somit nicht von den Eltern der freifahrtberechtigten Grundschulkinder gezahlt werden.

Die Issumer Grundschulkinder, die keinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung haben, können das Ticket zum Preis von derzeit 39,40 € monatlich erwerben.

Damit die SchokoTickets den betroffenen Grundschulkindern rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres zur Verfügung stehen, können die Eltern die erforderlichen Anträge ab sofort stellen. Die Anträge können auf der Internetseite der Gemeinde Issum heruntergeladen werden. Lediglich das SEPA-Lastschriftmandat muss nicht ausgefüllt werden, da der Eigenanteil durch die Gemeinde Issum übernommen wird.

Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Issum unter dem folgenden Link: https://www.issum.de/jugend-bildung/grundschulen/schokoticket-fuer-die-issumer-grundschulkinder

Die betroffenen Eltern werden in der kommenden Woche zusätzlich angeschrieben und persönlich informiert. Eine Antragstellung ist ab sofort - auch vor Erhalt des Anschreibens - möglich.

Für Fragen zur Anspruchsberechtigung stehen Ihnen Frau Meier und Frau Leßmann telefonisch unter der 02835/ 10-37 oder 10-19 oder per E-Mail unter schulamt@issum.de zur Verfügung.

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