In der Gemeinde Issum kommt es momentan regelmäßig zu berechtigten Beschwerden über falsches und teilweise behinderndes Parken auf Gehwegen.
Ein Gehweg ist für Fußgänger eingerichtet und bestimmt. Er ist von der Fahrbahn räumlich getrennt und durch Pflasterung, Plattenbelag, oder auf sonstige Weise äußerlich erkennbar. Gehwege dienen grundsätzlich dem Schutz aller Fußgänger, insbesondere für Kinder, Senioren oder Personen mit Mobilitätseinschränkungen.
Das Halten oder Parken von Kraftfahrzeugen auf Gehwegen ist verboten!
Verbotswidriges Parken auf Gehwegen hat zur Folge, dass Fußgänger die angelegten Gehwege nur eingeschränkt oder überhaupt nicht nutzen können. Es kann schwerwiegende Folgen haben, wenn Fußgänger aufgrund dessen auf die Fahrbahn ausweichen müssen.
Bedenken Sie bitte, dass beim Gehwegparken Anzeigen wegen begangener Verkehrsordnungswidrigkeiten und teilweise auch Abschleppmaßnahmen erfolgen.
Die Gemeinde Issum richtet in Ihrem und im Interesse Ihrer Nachbarn die herzliche Bitte an Sie, diese Verkehrsregelung zu beachten.
Kontakt
- E-Mail: ordnungsamt@issum.deTelefonnummer: 02835/10-43