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Gemeinde Issum verleiht erneut den „Heimat-Preis“

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In der Sitzung des Rates der Gemeinde Issum am 07.12.2021 wurde die weitere Teilnahme am Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen. Unter dem Motto „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern was Menschen verbindet.“ wird nun in der zweiten Jahreshälfte 2022 erneut der „Heimat-Preis“ in der Gemeinde Issum vergeben.

Ziel des Programms ist, Menschen für regionale und lokale Besonderheiten zu begeistern und das gelebte Engagement in den Gemeinden und Kreisen des Landes NRW deutlich hervorzuheben. Ein Zweig dieses Programms ist der „Heimat-Preis“, den die Landesregierung durch die Auslobung und Verleihung von Preisgeldern durch die Gemeinden und Gemeindeverbände fördert. Das Preisgeld hier beträgt insgesamt 5.000,00 Euro und kann in 2022 an bis zu drei Preisträgerinnen und Preisträger vergeben werden.

Folgende Kriterien hat der Rat für die Auslobung des „Heimat-Preises“ festgesetzt:
  1. Beitrag zum Erhalt und zur öffentlichen Sichtbarmachung von Informationen über die Geschichte und das kulturelle Erbe
  2. Identität und Heimatbewusstsein fördern
  3. Brauchtumspflege
  4. Beitrag zum Zusammenhalt innerhalb der Gemeinde stärken
  5. Heimat erlebbar machen
  6. Beitrag zur Begeisterung für lokale Besonderheiten schaffen
  7. Beitrag zur sportlichen Ertüchtigung oder außerschulischen Aus- und Weiterbildung von Jugendlichen

Mindestens eines der Kriterien muss für die Vergabe des „Heimat-Preises“ erfüllt sein.

Der Preis kann an Einzelpersonen oder Vereine sowie Institutionen vergeben werden, wenn ihr Wirken als Heimatprojekt eingestuft werden kann. Dieser Preis soll die Projekte zu Gunsten unserer Gemeinde belohnen und gleichzeitig nachahmenswerte Praxisbeispiele liefern. Alle Preisträger aus NRW stellen sich im Anschluss einem Wettbewerb auf Landesebene.

Die diesjährige Preisverleihung ist für die zweite Jahreshälfte 2022 vorgesehen. Vorschläge zur Auslobung dieses Preises können alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Issum sowie ansässige Vereine und Institutionen einreichen. Auch die ortsansässigen Fraktionen haben ein Vorschlagsrecht.

Zur Erleichterung bei der Einreichung von Vorschlägen wurde ein Formblatt entwickelt, dass ausgefüllt und unterschrieben bei der Gemeindeverwaltung Issum eingereicht werden muss.

Die Vorschläge müssen bis spätestens 30.09.2022 vorliegen.

Das Formblatt finden Sie unten auf dieser Seite oder in der Zentrale der Gemeindeverwaltung.

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