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Hilfe für Vereine

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Im April 2021 wurde ein Hilfsfonds in Höhe von 50.000 € für Vereine, die durch die anhaltende Corona-Pandemie in Not geraten sind, eingerichtet.

Um gezielt zu helfen, gilt hierbei nicht das Prinzip der „Gießkanne“, sondern die Vereine müssen ihre Not bei der Gemeinde Issum nachweisen.

Es wurde eine entsprechende „Richtlinie zur Auszahlung von Hilfen zur Bewältigung der Corona-Folgen in Vereinen für die Jahre 2020 und 2021“ erstellt. Hier sind unter anderem die Antragsberechtigung, der Fördergegenstand und die Antragstellung genauestens geregelt.

Die Richtlinie finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Issum unter Downloads; Allgemeine Verwaltung; „Z3 - Richtlinie zur Auszahlung von Hilfen zur Bewältigung der Corona-Folgen in Vereinen“.

Die Anträge für das Jahr 2021 können noch bis zum 30. September 2022 an die Gemeindeverwaltung, Herrlichkeit 7 - 9, 47661 Issum oder per E-Mail an angela.maes@issum.de gerichtet werden.

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