Öffentlicher Teil
Bestellung einer Schriftführung
Auf Vorschlag des Bürgermeisters wird beschlossen, Frau Angela Maes zur Schriftführerin des Bauausschusses zu bestellen. Als stellvertretende Schriftführerin wird Frau Damaris Wilke und als 2. stellvertretender Schriftführer Herr Thomas Schwolow bestellt.
Aufstellung eines Lärmaktionsplanes - Stufe IV für die Gemeinde Issum (LAP III) im Bereich der A57 und B58
1. Beratung über vorgetragene Anregungen während der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
2. Beschluss über den Lärmaktionsplan
Die vorgetragenen Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, den Lärmaktionsplan – Stufe IV für die Gemeinde Issum (LAP IV) im Bereich A57 und B58 zu beschließen.
Standortkonzept - Photovoltaik & Windenergie
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, das Standortkonzept für Erneuerbare Energien in der vorliegenden Form, unter Berücksichtigung der vorgetragenen Anregungen, zu beschließen.
Aufstellung einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich Sevelen, Vorst, Bisselsweg
1. Feststellung von Ausschließungsgründen
2. Erläuterung der Planungsabsichten
3. Beschluss zur Änderung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, das Aufstellungsverfahren der Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB für den Bereich Sevelen, Vorst, Bisselsweg, einzuleiten.
11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Issum im Bereich Oberstraße / An der Landwehr
- Feststellung von Ausschließungsgründen
- Beratung über vorgetragene Anregungen während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
- Beschlussfassung über die Verabschiedung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Issum im Bereich Oberstraße / An der Landwehr
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Issum im Bereich Oberstraße / An der Landwehr unter Berücksichtigung der vorgetragenen Anregungen zu beschließen.
Aufstellung des Bebauungsplan Issum-Sevelen Nr. 26 - Oberstraße / An der Landwehr
- Feststellung von Ausschließungsgründen
- Beratung über vorgetragene Anregungen während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und der Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Issum-Sevelen Nr. 26 – Oberstraße / An der Landwehr wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) als Satzung und die Begründung im Sinne von § 3 Abs. 2 BauGB gemäß § 9 Abs. 8 BauGB als Entscheidungsbegründung unter Berücksichtigung der Einzelbeschlüsse zu beschließen.
1. Änderung des Bebauungsplans Issum-Sevelen Nr. 13 - "Am Rathaus / Burgweg, Flurstück 527 in der Flur 12 der Gemarkung Sevelen
1. Feststellung von Ausschließungsgründen
2. Beratung über vorgetragene Anregungen während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und der Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §4 Abs. 2 BauGB
3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die 1. Änderung des Bebauungsplans Issum-Sevelen Nr. 13 - "Am Rathaus / Burgweg wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) als Satzung und die Begründung im Sinne von § 3 Abs. 2 BauGB gemäß § 9 Abs. 8 BauGB als Entscheidungsbegründung unter Berücksichtigung der Einzelbeschlüsse zu beschließen.
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