Öffentlicher Teil
Auflösung und Neubildung der Ausschüsse
Der Rat stellt fest, dass durch den Austritt von zwei Mitgliedern aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Neubildung der Fraktion GRÜNE ALTERNATIVE Issum/Sevelen die Kräfteverhältnisse im Rat in den Ausschüssen nicht mehr zutreffend widergespiegelt werden und beschließt daher die Auflösung der in der konstituierenden Sitzung am 04.11.2020 gebildeten Ausschüsse.
Weiterhin beschließt der Rat, die nachfolgend aufgeführten und bereits in der konstituierenden Sitzung am 04.11.2020 beschlossenen Ausschüsse neu zu bilden:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Wahlprüfungsausschuss
- Wahlausschuss
- Betriebsausschuss
- Bauausschuss
- Ausschuss für Umweltschutz, Ortsgestaltung und Denkmalpflege
- Schul- und Sportausschuss
- Jugend-, Sozial-, Kultur- und Seniorenausschuss
Festsetzung der Zahl der Mitglieder und der Zusammensetzung der Ausschüsse
Der Rat beschließt, die Ausschüsse wie folgt zu besetzen:
Haupt- und Finanzausschuss
16 Mitglieder einschließlich Bürgermeister – keine sachkundigen Bürgerinnen und Bürger
Rechnungsprüfungsausschuss
15 Mitglieder – Die Benennung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen möglich.
Wahlprüfungsausschuss
15 Mitglieder – Die Benennung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen möglich
Betriebsausschuss
15 Mitglieder – Die Benennung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen möglich.
Bauausschuss
15 Mitglieder – Die Benennung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen möglich.
Ausschuss für Umweltschutz, Ortsgestaltung und Denkmalpflege
15 Mitglieder – Die Benennung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen möglich.
Schul- und Sportausschuss
15 Mitglieder – Die Benennung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen möglich.
zzgl. 4 Mitglieder mit beratender Stimme gem. § 85 Abs. 3 SchulG NRW (2 Vertreter/innen der Kirchen und 2 Vertreter/innen der Schulen – Die Mitwirkung der benannten Vertreter bleibt auf Gegenstände des Schulausschusses beschränkt.)
Jugend-, Sozial-, Kultur- und Seniorenausschuss
15 Mitglieder – Die Benennung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern ist im Rahmen der gesetzlichen Regelungen möglich.
Wahlausschuss
11 Mitglieder incl. Wahlleiter sowie persönliche Vertreter/innen.
Wahl der Ausschussmitglieder und deren Vertreterinnen und Vertreter
Der Rat beschließt die gemeinsamen Wahlvorschläge für die Wahl der Ausschussmitglieder und deren Vertreterinnen und Vertreter gemäß den der Vorlage beigefügten Listen.
Bestimmung der Ausschussvorsitze
Die Ausschussvorsitze werden wie folgt besetzt:
Ausschuss |
Vorsitz |
Stellvertretender Vorsitz |
Bauausschuss |
Ralf Pottbeckers (CDU) |
Stefan Sablowski (CDU) |
Schul- und Sportausschuss |
Sascha Kujath (SPD) |
Andrea Preuß (Bündnis 90/Die Grünen) |
Betriebsausschuss |
Theodor Lehmkuhl (SPD) |
Anna Beckers (SPD) |
Ausschuss für Umweltschutz, Ortsgestaltung und Denkmalpflege |
Jennifer Viefers (CDU) |
Michaela Soppe (CDU) |
Jugend-, Sozial-, Kultur- und Seniorenausschuss |
Daniel Jansen (CDU) |
Detlev Steuer (CDU) |
Rechnungsprüfungsausschuss |
Frank Schulmeyer (Bündnis 90/Die Grünen) |
Ingo Römer (Bündnis 90/Die Grünen) |
Wahlprüfungsausschuss |
Peter Schwengler (CDU) |
Margret Keusen (CDU) |
Schulentwicklungsplan für die Schuljahre 2022/2023 bis 2027/2028
Der Rat der Gemeinde Issum beschließt den Schulentwicklungsplan 2022/2023 – 2027/2028.
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Gemeinden Rheurdt und Issum über die interkommunale Zusammenarbeit im Rahmen des Personenstandswesens
Dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Gemeinden Rheurdt und Issum über die interkommunale Zusammenarbeit im Rahmen des Personenstandswesens wird zugestimmt.
Erlass der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen in der Gemeinde Issum
Die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen in der Gemeinde Issum wird beschlossen. Sie wird im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.
Neufassung einer Benutzungs- und Gebührenordnung zur Benutzung des Bürgerhauses in Issum-Sevelen ab 01.05.2024
Der Rat beschließt die Neufassung einer Benutzungs- und Gebührenordnung zur Benutzung des Bürgerhauses in Issum-Sevelen ab 01.05.2024. Sie wird im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.
Aktualisierung der „Richtlinie für die Vergabe und den Verkauf von Baugrundstücken in der Gemeinde Issum“
Der Rat beschließt die von der Verwaltung überarbeitete „Richtlinie für die Vergabe und den Verkauf von Baugrundstücken der Gemeinde Issum“.
Erlass einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich Sevelen-Vorst, Teilbereich Haffmannsdyck, Gemarkung Sevelen, Flur 14, Flurstücke 124, 126 und 422
Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
Änderung des Bebauungsplan Issum-Sevelen Nr. 13 - "Am Rathaus/Burgweg", Flurstück 527 in der Flur 12 der Gemarkung Sevelen
Beschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Änderung des Bebauungsplanes Issum-Sevelen Nr. 13 - Am Rathaus/Burgweg,– 1. Änderung im Bereich des Flurstücks 526 und 527 in der Flur 12 der Gemarkung Sevelen sowie Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB
Die Änderung des Bebauungsplans Issum-Sevelen Nr. 13 im Bereich des Flurstücks 526 und 527 in der Flur 12 der Gemarkung Sevelen im beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung nach 13 a BauGB sowie die Offenlage werden beschlossen.
Stellungnahme der Verwaltung gegenüber des Prüfungsberichtes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW 2022
Der Rat beschließt die abzugebende Stellungnahme der Verwaltung gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt NRW und der Aufsichtsbehörde in Bezug auf die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen.
Genehmigung eines Eilbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW;
hier: Einsatz eines privaten Ordnungsdienstes
Der Eilbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.01.2024 über die Zustimmung zur Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bei Produkt „Ordnungs-, Gewerbe- und Verkehrsangelegenheiten, Gesundheitsschutz, Gesundheitspflege“, Sachkonto „Einsatz eines privaten Ordnungsdienstes“ bis zu einem Betrag von 60.000,00 € wird genehmigt.
Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten gemäß § 8 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW
Die Anzeige des Bürgermeisters wird zur Kenntnis genommen.
Nachweis der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im 4. Quartal 2023
Der Nachweis der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im 4. Quartal 2023 wird zur Kenntnis genommen.
Nicht öffentlicher Teil
Erwerb von Grundstücken
Es wird eine Entscheidung bezüglich des Erwerbs von Grundstücken getroffen.
Erwerb eines Grundstückes im Ortsteil Sevelen
Es wird ein Beschluss zum Erwerb eines Grundstückes in Sevelen gefasst.
Mitteilung über erfolgte Auftragsvergaben durch den Bürgermeister im 4. Quartal 2023
Der Rat nimmt die Mitteilung über erfolgte Auftragsvergaben durch den Bürgermeister im 4. Quartal 2023 zur Kenntnis.
Kontakt
- Telefonnummer: 02835/10-38