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Kurzbericht über die Sitzung des Rates der Gemeinde Issum am 07.12.2021

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Öffentlicher Teil

Möglicher Beitritt in die Euregio Rhein-Maas-Nord // Euregio Rhein-Waal

Es wird beschlossen, der Euregio Rhein-Maas-Nord // Euregio Rhein-Waal zum jetzigen Zeitpunkt nicht beizutreten.

LEADER-Förderperiode 2023 - 2027

Der Rat nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Erstellung der regionalen Entwicklungsstrategie zur Kenntnis und beschließt die gemeinsame Teilnahme an der LEADER-Förderphase 2023 - 2027 mit den Kommunen Wachtendonk, Kerken, Grefrath, Kempen, Rheurdt und Issum mitzutragen und alles daran zu setzen, die Finanzierung der Umsetzung sicherzustellen.
Dem entsprechenden Letter of Intent zur Erstellung der regionalen Entwicklungsstrategie wird zugestimmt.

NRW-Förderprogramm "Heimatpreis" im Jahr 2022

1. Der Rat beschließt für das Jahr 2022 die erneute Teilnahme am „Heimat-Preis" des vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW aufgelegten Förder-programmes „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen.Wir fördern, was Menschen verbindet".

2. Für den Heimat-Preis 2022 legt der Rat folgende Entscheidungskriterien fest:
- Beitrag zum Erhalt und zur öffentlichen Sichtbarmachung von Informationen über
- die Geschichte und das kulturelle Erbe
- Identität und Heimatbewusstsein fördern
- Brauchtumspflege
- Beitrag zum Zusammenhalt innerhalb der Gemeinde stärken
- Heimat erlebbar machen
- Beitrag zur Begeisterung für lokale Besonderheiten schaffen
- Beitrag zur sportlichen Ertüchtigung oder außerschulischen Aus- und Weiterbildung von Jugendlichen

3. Weiterhin legt der Rat fest, dass der Preis im Jahr 2022 auf bis zu drei Preisträger aufgeteilt werden soll. Der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für den „Heimat-Preis 2022" soll ab April 2022 gestartet werden.

4. Der Rat entscheidet über die Vergabe des Heimat-Preises. Die Vorberatung über alle eingereichten Vorschläge erfolgt durch den Jugend-, Sozial-, Kultur- und Seniorenausschuss.

Neubau einer Turnhalle in Sevelen

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Architektur-Büro Ruhnau Umsetzungsvarianten zum Neubau einer Turnhalle am Koetherdyck zu entwickeln und dem Bauausschuss vorzustellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Architektur-Büro Ruhnau Umsetzungsvarianten zum Neubau oder zur Modernisierung der Bestandsgebäude am Sportplatz Sevelen zu entwickeln und dem Bauausschuss vorzustellen.

Haushaltsmittel für Planungskosten sind im Haushaltsplan 2022 zu veranschlagen.

Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung von Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Issum auf dem Gebiet der Stadt Kamp-Lintfort

Der Bürgermeister wird beauftragt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung von Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Issum auf dem Gebiet der Stadt Kamp-Lintfort abzuschließen.

Evaluierung der Benutzungsgebühren für die Nutzung der Sport- und Turnhallen, des Bürgerhauses und der Schulgebäude in der Gemeinde Issum

Die Gebühren für die Nutzung der Sport- und Turnhallen, des Bürgerhauses und der Schulgebäude in der Gemeinde Issum werden weiterhin in der bisherigen Höhe gefordert.

Anpassung der Finanzierung des Offenen Ganztages an den Grundschulen

Ab dem 01.08.2021 wird den Trägern des Offenen Ganztages an den Issumer Grundschulen neben der Landeszuweisung pro angemeldetem Kind ein Betrag in Höhe von 809,00 Euro pro Schuljahr zur Verfügung gestellt. In diesem Betrag sind die von der Gemeinde erhobenen Elternbeiträge enthalten. Nach Vorlage der Abrechnungen für das Schuljahr 2021/2022 wird die Auskömmlichkeit der Finanzierung überprüft.

Fraktionsantrag: Befreiung von der Hundesteuer

Es wird beschlossen, in § 3 der Hundesteuersatzung einen weiteren Tatbestand einer Steuerbefreiung aufzunehmen:

„Eine Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die der Halter aus einer Einrichtung übernimmt, die eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz besitzt und deren Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestätigt ist. Die Steuerbefreiung wird befristet für 12 Monate erteilt und beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aus der Einrichtung übernommen worden ist."

Rat beschließt folgende Satzungen und Gebührenbedarfsberechnungen:
- Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Entgeltsatzung für die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich
- Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung
- Gebührenberechnung für die Inanspruchnahme der Anlagen und Einrichtungen der Kommunalfriedhöfe
- Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung
- Gebührenbedarfsberechnung Straßenreinigung
- Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung
- Gebührenbedarfsberechnung Abfall
- Satzung zur Änderung der Abfallentsorgungsgebührensatzung
- Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserbeseitigung
- Gebührenbedarfsberechnung und Festsetzung der Entsorgungsgebühren für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben
- Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse zur Abwasserbeseitigungssatzung in der Gemeinde Issum
- Gebührenbedarfsberechnung für die Umlage des Aufwandes zur Gewässerunterhaltung
- Satzung zur Änderung der Satzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW der Gemeinde Issum

Die Satzungen werden im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.

14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Issum

Isolierte Positivplanung mit Ausweisung eines Sondergebietes für Windenergienutzung gemäß § 249 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich Vorster Heide.

Beschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Issum gemäß § 2 Absatz 1 sowie Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB

Die 14. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Issum mit isolierter Positivplanung und Ausweisung eines Sondergebietes für Windenergienutzung wird beschlossen.

Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 14 -Werkstraße/Kullenweg- 2. Änderung

hier: Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB
Der städtebauliche Vertrag wird beschlossen.

Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 14 -Werkstraße/Kullenweg- 2. Änderung

Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Der Bebauungsplan Issum Nr. 14 -Werkstraße/Kullenweg- 2. Änderung beschlossen.

Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 10 b -Ortskern- 1. Änderung

Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Der Bebauungsplan Issum Nr. 10 b -Ortskern- 1. Änderung wird beschlossen.

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Issum Nr. 23 -Sondergebiet an der Straße Vogt-von-Belle-Platz- 1. Änderung

Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Issum Nr. 23 -Sondergebiet an der Straße Vogt-von-Belle-Platz- 1. Änderung wird beschlossen.

Beratung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes des Wasserwerkes der Gemeinde Issum für das Wirtschaftsjahr 2022

Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb "Wasserwerk der Gemeinde Issum" für das Wirtschaftsjahr 2022 wird in der vorgelegten Fassung festgestellt.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020

Der Rat stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von 120.265.632,78 Euro und einem Jahresüberschuss in der Ergebnisrechnung in Höhe von 1.238.959,63 Euro fest. Es wird beschlossen, den in der Schlussbilanz zum 31.12.2020 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.238.959,63 Euro der Ausgleichsrücklage zuzuführen.

Die Ratsmitglieder beschließen die Entlastung des Bürgermeisters.

Haushaltsbelastungen 3. Quartal 2021 aufgrund der Corona-Pandemie

Die Haushaltsbelastungen im 3. Quartal 2021 aufgrund der Corona-Pandemie werden zur Kenntnis genommen. 

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW

hier: Erhöhung des Ansatzes des Sockelbetrages der KomLog GmbH für 2021
Die Dringlichkeitsentscheidung vom 11.10.2021 über die Erhöhung des Ansatzes des Sockelbetrages der KomLog GmbH 2021 wird unter Berücksichtigung der geänderten Deckung genehmigt.

Zustimmung zur Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW;

hier: Beteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende
Der Rat stimmt der Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bei Produkt „Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II", Sachkonto „Beteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende" bis zur Höhe von 5.500,00 Euro zu.

Zustimmung zur Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW;

hier: Kosten der offenen Ganztagsschule
Der Rat stimmt der Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bei Produkt „Brüder-Grimm-Schule", Sachkonto „Kosten der offenen Ganztagsschule", bis zur Höhe von 3.679,00 Euro zu.

Zustimmung zur Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW;

hier: Kosten der offenen Ganztagsschule
Der Rat stimmt der Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bei Produkt „St. Nikolaus-Schule", Sachkonto „Kosten der offenen Ganztagsschule", bis zur Höhe von 4.542,00 Euro zu.

Zustimmung zur Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW;

hier: Verbandsumlagen
Der Rat stimmt der geänderten Deckung für die Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bei Produkt „Schmutzwasserkanal", Sachkonto „Verbandsumlagen", bis zur Höhe von 45.970,17 Euro zu.

Zustimmung zur Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW;

hier: Ausbau kommunaler Warnsysteme
Der Rat stimmt der Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bei Produkt „Ausbau kommunaler Warnsysteme", Sachkonto „Auszahlung für Hochbaumaßnahmen", bis zur Höhe von 86.064,62 Euro zu.

Zustimmung zur Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW;

hier: Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Der Rat stimmt der Deckung für die Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bei Produkt „Bürgersaal Issum", Sachkonto „Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen", bis zur Höhe von 4.000,00 Euro zu.

Zustimmung zur Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszah-lungen gemäß § 83 GO NRW;

hier: Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Der Rat stimmt der Deckung für die Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bei Produkt „Sporthalle Vogt-von-Belle-Platz", Sachkonto „Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen", bis zur Höhe von 7.000,00 Euro zu.

Nachweis der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im 3. Quartal 2021

Die Nachweisung der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im 3. Quartal 2021 wird zur Kenntnis genommen.

Bestellung des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters

Herr Alexander Alberts wird mit Wirkung vom 01.01.2022, befristet bis zum 31.12.2025, zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellt.

Stellenplan 2022

Der Stellenplan 2022 wird wie vorgeschlagen beschlossen:
- Eine Stelle in Entgeltgruppe 13 wird gestrichen.
- Eine halbe Stelle wird von Entgeltgruppe 6 nach Entgeltgruppe 8 höhergruppiert.
- Eine Stelle wird von Entgeltgruppe 5 nach Entgeltgruppe 6 höhergruppiert.
- Zwei Stellenplanvermerke „KW" in Entgeltgruppe 12 und 13 entfallen.

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 unter Einbeziehung der dargestellten Veränderungen.

Nicht öffentlicher Teil

Auslobung des "Heimatpreises 2021"

Der Rat legt die Preisträger für den „Heimatpreis 2021" fest.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Issum Nr. 23 -Sondergebiet an der Straße Vogt-von-Belle-Platz- 1. Änderung

hier: Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 BauGB
Der Durchführungsvertrag zur Realisierung des im Bebauungsplan Issum Nr. 23 -Sondergebiet an der Straße Vogt-von-Belle-Platz- 1. Änderung dargestellten Vorhabens wird beschlossen.

Mitteilung über erfolgte Auftragsvergaben durch den Bürgermeister im 3. Quartal 2021

Die Mitteilung über erfolgte Auftragsvergaben durch den Bürgermeister im 3. Quartal 2021 wird zur Kenntnis genommen.