Öffentlicher Teil
Bestellung eines sachkundigen Bürgers und Neubesetzung von Ausschüssen
Herr Ralf Spengel wird für die Wählergemeinschaft Issum/Sevelen zum sachkundigen Bürger im Bauausschuss bestellt; der bisherige Vertreter im Bauausschuss, Herr Detlef Küsters, wird stellvertretendes Mitglied.
Außerdem wird für die Wählergemeinschaft Issum/Sevelen eine Änderung der Vertretungsliste der Ausschüsse beschlossen.
Bestellung von Vertreter/innen zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen
Der Rat beschließt folgende Neubesetzungen:
-
Verbandsversammlungen der Jagdgenossenschaften Issum und Sevelen
Leiter des Fachbereiches 2, Thomas Schwolow
-
Mitgliederversammlung der GWS-Wohnungsgenossenschaft Geldern e.G.
Leiter des Fachbereiches 2, Thomas Schwolow (Vertretung von Clemens Brüx)
-
Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW
Dieter Betcher (Vertretung von Frank Schulmeyer)
Förderprogramm Nahmobilität 2022
Die Ausführungen der Verwaltung zum Förderprogramm Nahmobilität 2022 werden zur Kenntnis genommen.
Masterplan für die investiven Großprojekte in der Gemeinde Issum
Der Rat begrüßt die in der Sachverhaltsdarstellung skizzierten grundsätzlichen Überlegungen der Verwaltung zu einem „Masterplan für die investiven Großprojekte in der Gemeinde Issum“. Die Verwaltung wird beauftragt die Überlegungen auszuarbeiten und einen möglichen Zeitplan vorzulegen. Die Planungen zur Erweiterung der Nikolaus-Schule sollen weiter vorangetrieben werden.
Erweiterung Gewerbegebiet "Am Schankweiler"
Die Verwaltung wird beauftragt, zum Ankauf der notwendigen Grundstücke mit den Eigentümern der Erweiterungsfläche Kontakt aufzunehmen, damit die Bauleitplanverfahren zur Ausweisung einer weiteren Gewerbefläche eingeleitet werden können. Über das Ergebnis ist entsprechend zu berichten.
Erlass einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich Sevelen-Vorst, Teilbereich Vorster Heidweg 32, Gemarkung Sevelen, Flur 14, Flurstück 281
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Die Satzung für den Bereich Sevelen-Vorst, Teilbereich Vorster Heidweg 32, Gemarkung Sevelen, Flur 14, Flurstück 281 wird beschlossen.
1. Änderung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich Sevelen, Falkenstraße
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Die 1. Änderung der Satzung für den Bereich Sevelen, Falkenstraße wird erlassen.
Genehmigung eines Eilbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW;
hier: Abrisskosten Ahornstraße 22
Der Eilbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.03.2022 über die Zustimmung zur Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bei Produkt „Straßenneubau, Baugebiet Ahornstraße“, Sachkonto „Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen“ wird genehmigt.
Genehmigung eines Eilbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW;
hier: Anschaffung von Containern für die OGS der St. Nikolaus-Schule
Der Eilbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.03.2022 über die Zustimmung zur Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bei Produkt „Aufstellung Container OGS“, Sachkonto „Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen“ wird genehmigt.
Zustimmung zur Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW; hier: Beteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende
Der Rat stimmt der Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bei Produkt „Grundsicherung f. Arbeitssuchende SGB II“, Sachkonto „Beteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende“ bis zur Höhe von 2.261,14 € zu.
Zustimmung zur Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW;
hier: Beseitigungs- und Verwertungskosten Abfallentsorgung
Der Rat stimmt der Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bei Produkt „Abfallwirtschaft“, Sachkonto „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“ bis zur Höhe von 31.784,80 € zu.
Zustimmung zur Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW;
hier: Entsorgung von Abwässern aus abflusslosen Gruben
Der Rat stimmt der Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bei Produkt „Entsorgung von Abwässern aus abflusslosen Gruben“, Sachkonto „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“ bis zur Höhe von 3.300,00 € zu.
Zustimmung zur Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW;
hier: Kosten für Kriegsflüchtlinge
Der Rat stimmt der Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bei Produkt „Unterkünfte für Aussieder/Asylbewerber/Flüchtlinge“, Sachkonto „Mieten und Pachten“ und Sachkonto „Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens“ jeweils bis zur Höhe von 40.000,00 €, also insgesamt bis zur Höhe von 80.000,00 €, zu.
Nachweis der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im 4. Quartal 2021
Der Rat nimmt den Nachweis der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im 4. Quartal 2021 zur Kenntnis.
Nachweisung der Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 4 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW)
Die Nachweisung der Ermächtigungsübertragungen wird zur Kenntnis genommen.
Nicht öffentlicher Teil
Mitteilung über erfolgte Auftragsvergaben durch den Bürgermeister im 4. Quartal 2021
Die Mitteilung über erfolgte Auftragsvergaben durch den Bürgermeister im 4. Quartal 2021 wird zur Kenntnis genommen.
Kontakt
- Telefonnummer: 02835/10-38