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Kurzbericht über die Sitzung des Rates der Gemeinde Issum am 14.06.2022

Veröffentlicht am:

Öffentlicher Teil

Ehrung von Ratsmitgliedern für ihre langjährige Tätigkeit im Rat der Gemeinde Issum

Bürgermeister Brüx ehrt Herrn Gerhard Stenmans für seine 20-jährige Mitgliedschaft im Rat der Gemeinde Issum. Er bedankt sich in seiner Ehrung für sein großes Engagement zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger.

Bestellung des Leiters und des stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr Issum

Der Rat beschließt, Herrn Gemeindebrandinspektor Daniel Eumes zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr und Herrn Gemeindebrandinspektor Ludwig Boemans zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr als Ehrenbeamte auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren zu ernennen.

1. Änderung des Stellenplanes 2022

Der Rat beschließt, den Stellenplan 2022 wie vorgeschlagen zu ändern.

Umwandlung der entwidmeten Friedhofsfläche an der Nieukerker Str. in einen Bürgerwald

Die vorliegende Planung zur Umwandlung der entwidmeten Friedhofsfläche an der Nieukerker Straße wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, zu den Haushaltsplanberatungen 2023 eine Kostenermittlung zu erstellen und die Mittel in den Entwurf des Haushaltsplanes 2023 zu veranschlagen.

Antrag der Wählergemeinschaft Issum/Sevelen auf Prüfung einer Baumschutzsatzung

Eine Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne (Baumschutzsatzung) wird nicht beschlossen.

Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
hier: Vorschlagsunterbreitung zur anderweitigen Nutzung/Gestaltung in Bezug auf die Friedhofserweiterungsfläche zwischen Ahornstraße und Mühlenstraße in Issum

Die vorgetragene Anregung wird zur weiteren Beratung dem Bauausschuss übertragen.

Durchführung der Schülerbeförderung ab dem Schuljahr 2023/2024

Es wird beschlossen, die Schülerbeförderung ab dem Schuljahr 2023/2024 als Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz im Rahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs durchzuführen.

Damit die Eltern der Grundschulkinder durch die Umstellung auf den ÖPNV nicht zusätzlich finanziell belastet werden, übernimmt die Gemeinde Issum den anfallenden Eigenanteil der Eltern.

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Kleve und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden über die Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen Geldforderungen

Dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen des Kreises Kleve mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auf Basis der vorliegenden Entwurfsfassung wird zugestimmt.

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Gemeinde Issum anlässlich der Veranstaltung "Rämmi-Dämmi" am 21.08.2022

Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Gemeinde Issum anlässlich der Veranstaltung "Rämmi-Dämmi" am 21.08.2022 wird beschlossen. Sie wird im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.

Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes "Wasserwerk der Gemeinde Issum" zum 31.12.2021

Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes "Wasserwerk der Gemeinde Issum" zum 31.12.2021 wird festgestellt und der Lagebericht des Eigenbetriebes "Wasserwerk der Gemeinde Issum" für das Jahr 2021 zur Kenntnis genommen.

Behandlung des Jahresverlustes 2021 des Eigenbetriebes "Wasserwerk der Gemeinde Issum"

Der Jahresverlust 2021 in Höhe von 141.147,72 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Entlastung des Betriebsausschusses für das Wirtschaftsjahr 2021

Der Rat beschließt, dem Betriebsausschuss für das Wirtschaftsjahr 2021 die Entlastung zu erteilen.

Zuleitung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021

Der Rat nimmt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 zur Kenntnis und leitet ihn nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

Befreiung von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses gemäß § 116a Gemeindeordnung (GO NRW) für das Haushaltsjahr 2021

Es wird beschlossen, dass die Voraussetzungen der größenabhängigen Befreiung für 2021 vorliegen und die Gemeinde somit von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses befreit ist.

Zustimmung zur Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW;

hier: Aufwandsentschädigungen nach der Entschädigungsverordnung

Der Rat stimmt der Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bei Produkt „Politische Gremien“, Sachkonto „Aufw. für ehrenamtliche und sonst. Tätigkeiten“ bis zur Höhe von 10.389,73 Euro zu.

Zustimmung zur Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW;

hier: Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Brüder-Grimm-Schule)

Der Rat stimmt der Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bei Produkt „Brüder-Grimm-Schule“, Sachkonto „Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ bis zur Höhe von 25.000,00 € zu.

Zustimmung zur Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW;

hier: Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Bürgersaal Issum)

Der Rat stimmt der Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bei Produkt „Bürgersaal Issum“ Sachkonto „Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ bis zur Höhe von 12.000,00 € zu.

Nachträgliche Nachweisung der Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 4 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW)

Die nachträgliche Nachweisung der Ermächtigungsübertragungen wird zur Kenntnis genommen.

Nachweis der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im 1. Quartal 2022

Der Nachweis der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im 1. Quartal 2022 wird zur Kenntnis genommen.

Nicht öffentlicher Teil

Besetzung der Stelle der Schulleitung der St. Nikolaus Schule

Es wird beschlossen, eine Person für die Stelle der Schulleitung der St. Nikolaus Schule vorzuschlagen.

Vergabe der Schülerbeförderung ab dem Schuljahr 2023/2024

Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen zur Vergabe der Schülerbeförderung ab dem Schuljahr 2023/2024 zu treffen und die Politik anschließend weiter zu informieren.

Beteiligung an einem kreisweiten Förderantrag zum Gigabitausbau im Kreis Kleve - "Graue Flecken Förderung"

Der Rat beschließt die inhaltliche und finanzielle Beteiligung an einem kreisweiten Förderantrag aus der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“. Die noch zu definierenden erforderlichen Eigenmittel (Phase 2) werden über den Haushaltsplan 2023 zur Verfügung gestellt.

Mitteilung über erfolgte Auftragsvergaben durch den Bürgermeister im 1. Quartal 2022

Die Mitteilung über erfolgte Auftragsvergaben durch den Bürgermeister im 1. Quartal 2022 wird zur Kenntnis genommen.