Inhalt

Open ReadSpeaker

Kurzbericht über die Sitzung des Rates der Gemeinde Issum am 07.12.2022

Veröffentlicht am:

Öffentlicher Teil

Bürgerbegehren zur Schülerbeförderung

Hier: Zulässigkeit des Bürgerbegehrens

Der Rat der Gemeinde Issum stellt die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Schülerbeförderung fest.

Bürgerbegehren zur Schülerbeförderung

Hier: Sachentscheidung

Der Rat beschließt, dem zulässigen Bürgerbegehren zur Schülerbeförderung nicht zu entsprechen.

Bürgerbegehren zur Schülerbeförderung

Hier: Tag des Bürgerentscheides

Es wird beschlossen, den Bürgerentscheid über das Bürgerbegehren „Soll der Ratsbeschluss vom 14.06.2022 (Schülerverkehr ÖPNV nach § 42 PBefG) aufgehoben werden und der bisherige freigestellte Schülerverkehr auch weiterhin ab dem Jahr 2023/2024 durchgeführt werden?“ am 26. Februar 2023 durchzuführen.

Errichtung von multifunktionalen Kleinspielfeldern in den Ortsteilen Issum und Sevelen

Das multifunktionale Kleinspielfeld am Vogt-von-Belle-Platz in Issum wird im Jahr 2023 in der vorgestellten Variante errichtet. Die Mittel in Höhe von 200.000,00 Euro sind entsprechend im Haushaltsplan 2023 zu veranschlagen.

Für die Errichtung eines multifunktionalen Kleinspielfeldes im Ortsteil Sevelen werden Mittel im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2024 eingestellt.

Beschluss des Gleichstellungsplanes 2023 – 2026

Der Gleichstellungsplan für den Zeitraum 2023 – 2026 wird beschlossen.

Bestellung von stellvertretenden sachkundigen Bürger/innen

Der Rat beschließt, Herrn Yannick Felke und Herrn Nicholas Frederik Simon zu stellvertretenden sachkundigen Bürgern in verschiedenen Ausschüssen zu bestellen.

  • Bauausschuss
  • Schul- und Sportausschuss
  • Jugend-, Sozial-, Kultur- und Seniorenausschuss
  • Ausschuss für Umweltschutz, Ortsgestaltung und Denkmalpflege
  • Betriebsausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss

Herr Felke und Herr Simon werden in der Vertretungsliste der FDP-Fraktion entsprechend hinten angefügt.

Außerdem wird beschlossen, Frau Theresa Welsing zur stellvertretenden sachkundigen Bürgerin in folgenden Ausschüssen zu bestellen:

  • Schul- und Sportausschuss
  • Jugend-, Sozial-, Kultur- und Seniorenausschuss

Frau Welsing wird in der Vertretungsliste der SPD-Fraktion entsprechend alphabetisch eingefügt.

Neubesetzung von Ausschüssen

Der Rat bestellt Herrn Werner Soika ab dem 01.01.2023 zum Nachfolger von Bernhard Pankok im Betriebsausschuss und im Rechnungsprüfungsausschuss.

NRW-Förderprogramm "Heimatpreis" im Jahr 2023

Der Rat beschließt für das Jahr 2023 die erneute Teilnahme am „Heimat-Preis“ des vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW neu aufgelegten Förderprogrammes „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen.Wir fördern, was Menschen verbindet“.

Für den Heimat-Preis 2023 legt der Rat folgende Entscheidungskriterien fest:

  • Beitrag zum Erhalt und zur öffentlichen Sichtbarmachung von Informationen
    über die Geschichte und das kulturelle Erbe
  • Identität und Heimatbewusstsein fördern
  • Brauchtumspflege
  • Beitrag zum Zusammenhalt innerhalb der Gemeinde stärken
  • Heimat erlebbar machen
  • Beitrag zur Begeisterung für lokale Besonderheiten schaffen
  • Beitrag zur sportlichen Ertüchtigung oder außerschulischen Aus- und Weiterbildung von Jugendlichen

Weiterhin legt der Rat fest, dass der Preis im Jahr 2023 auf bis zu drei Preisträger aufgeteilt werden soll. Der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für den „Heimat-Preis 2023“ soll ab April 2023 gestartet werden.

Der Rat entscheidet über die Vergabe des Heimat-Preises. Die Vorberatung über alle eingereichten Vorschläge erfolgt durch den Jugend-, Sozial-, Kultur- und Seniorenausschuss.

Fraktionsantrag: Prüfung unterschiedlicher Maßnahmen zur Verkehrssicherung für Fußgänger und Radfahrer

Die Verwaltung wird beauftragt, die im Fraktionsantrag angeführten 3 Maßnahmen wie in der Sachdarstellung dargelegt zu prüfen.

Der Rat beschließt folgende Gebührenbedarfsberechnungen und Satzungen:
  • Neufassung einer Benutzungs- und Gebührenordnung zur Benutzung des Bürgerhauses in Issum-Sevelen ab 01.01.2023
  • Erlass einer Satzung für die Benutzung des Grillplatzes einschließlich Grillhütte am Koetherdyck sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
  • Gebührenberechnung für die Inanspruchnahme der Anlagen und Einrichtungen der Kommunalfriedhöfe ab 01.01.2023
  • Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung ab 01.01.2023
  • Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung ab 01.01.2023
  • Gebührenbedarfsberechnung Straßenreinigung für das Jahr 2023
  • Satzung zur Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung zum 01.01.2023
  • Gebührenbedarfsberechnung Abfall 2023
  • Satzung zur Änderung der Abfallentsorgungsgebührensatzung zum 01.01.2023
  • Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserbeseitigung ab 01.01.2023
  • Gebührenbedarfsberechnung und Festsetzung der Entsorgungsgebühren für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben für das Jahr 2023
  • Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse zur Abwasserbeseitigungssatzung in der Gemeinde Issum zum 01.01.2023
  • Gebührenbedarfsberechnung 2023 für die Umlage des Aufwandes zur Gewässerunterhaltung
  • Satzung zur Änderung der Satzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW der Gemeinde Issum zum 01.01.2023

Die Satzungen werden im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.

Kommunale Energiesparmaßnahmen

Der Antrag der FDP-Fraktion wird in die Beratung zum Themenfeld „Kommunale Liegenschaften“ im Rahmen der Festlegung der Klimaziele der Gemeinde Issum vertagt.

Beratung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes des Wasserwerkes der Gemeinde Issum für das Wirtschaftsjahr 2023

Der Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb "Wasserwerk der Gemeinde Issum" für das Wirtschaftsjahr 2023 wird in der vorgelegten Fassung festgestellt.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021

Der Rat stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von 122.584.247,13 € und einem Jahresüberschuss in der Ergebnisrechnung in Höhe von 1.107.774,50 € fest.

Der Rat beschließt den in der Schlussbilanz zum 31.12.2021 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.107.774,50 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen.

Die Ratsmitglieder beschließen die Entlastung des Bürgermeisters.

Stellenplan 2023

Der Stellenplan 2023 wird wie vorgeschlagen beschlossen:

  • Eine 0,5-Stelle in Entgeltgruppe 11 wird gestrichen.
  • Eine 1,0-Stelle wird in Entgeltgruppe 9b eingerichtet.
  • Zwei Stellen werden von Entgeltgruppe 8 nach Entgeltgruppe 9a höhergruppiert.
  • Eine 0,5-Stelle wird von Entgeltgruppe 6 nach Entgeltgruppe 8 höhergruppiert.
  • Eine 1,0-Stelle wird von Entgeltgruppe 4 nach Entgeltgruppe 5 höhergruppiert.
  • Eine 0,38-Stelle (15 Wochenstunden) wird in Entgeltgruppe 4 befristet bis zum 31.12.2024 eingerichtet. Es wird ein entsprechender Stellenplanvermerk „KW“ in Entgeltgruppe 4 eingetragen.
Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 unter Einbeziehung der dargestellten Veränderungen.

Zustimmung zur Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW;

hier: Verbandsumlagen

Der Rat stimmt der Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bei Produkt „Schmutzwasserkanal“, Sachkonto „Verbandsumlagen“ bis zur Höhe von 61.817,91 € zu.

Zustimmung zur Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW;

hier: Kosten KomLog GmbH

Der Rat stimmt der Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bei Produkt „Anteile an Unternehmen“, Sachkonto „Kosten KomLog GmbH“ bis zur Höhe von 2.506,04 € zu.

Zustimmung zur Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW;hier: Vergütung sonst. Beschäftigte

Der Rat stimmt der Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bei Produkt „ Stat. Erhebungen/Wahlen/Bürgerentscheide“, Sachkonto „Vergütung sonst. Beschäftigte“ bis zur Höhe von 4.000,00 € zu.

Nachweis der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im 3. Quartal 2022

Der Nachweis der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im 3. Quartal 2022 wird zur Kenntnis genommen.


Nicht öffentlicher Teil

Verkauf eines Grundstücks des Wasserwerks der Gemeinde Issum

Der Verkauf eines Grundstückes wird nicht beschlossen.

Auslobung des „Heimatpreises 2022“

Der Rat beschließt die Vergabe des Heimatpreises 2022.

Gelderner Bau Gesellschaft mbH (GBG)

Der Rat der Gemeinde Issum beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit der Stadt Geldern bezüglich der Gelderner Bau Gesellschaft mbH zu führen.

Mitteilung über erfolgte Auftragsvergaben durch den Bürgermeister im 3. Quartal 2022

Die Mitteilung über erfolgte Auftragsvergaben durch den Bürgermeister im 3. Quartal 2022 wird zur Kenntnis genommen.

Kontakt