Öffentlicher Teil
Wahl einer Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson
Bernhard Greitemeier wird für die Dauer von 5 Jahren zum Schiedsmann und Peter Weggen zum stellvertretenden Schiedsmann gewählt.
Zuwendungen an Fraktionen
Es wird beschlossen, die Zuwendungen an Fraktionen rückwirkend zum 01.01.2023 auf einen Betrag von 8,50 € pro Monat und Mitglied sowie einen Sockelbetrag von 200 € pro Jahr und Fraktion zu erhöhen.
Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Die Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung wird beschlossen. Sie wird im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.
Neue Abfallentsorgungssatzung zum 01.03.2023
Der Rat beschließt die neue Abfallentsorgungssatzung zum 01.03.2023. Sie wird im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.
Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung für das Jahr 2023
Der Rat beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023.
Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 8 – Kullenweg / Weseler Straße – 4. Änderung
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Der Bebauungsplan Issum Nr. 8 – Kullenweg / Weseler Straße – 4. Änderung wird beschlossen.
Aufstellung des Bebauungsplan Sevelen Nr. 23 – Schanzstraße für den Bereich „
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Der Bebauungsplan Sevelen Nr. 23 – Schanzstraße für den Bereich „Schanzstraße 14“ (Heesenhof) – 1. Änderung im Bereich „An der Isidorkapelle“ wird beschlossen.
15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Issum im Bereich des Clubhauses des Golfclubs Issum Niederrhein am Pauenweg
Beschlussfassung über die Verabschiedung der 10. Änderung des Flächennutzungsplans Clubhauses des Golfclubs Issum Niederrhein am Pauenweg
Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Issum im Bereich des Clubhauses des Golfclubs Issum Niederrhein am Pauenweg wird unter Berücksichtigung der vorgetragenen Anregungen beschlossen.
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW
hier: Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Die Dringlichkeitsentscheidung vom 27.12.2022 über die Zustimmung zur Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bei Produkt „Sporthalle Burgweg“, Sachkonto „Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ bis zum einem Betrag von 5.400,00 € wird genehmigt.
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW
hier: Kostenersatz Mehraufwand wegen Altlasten
Die Dringlichkeitsentscheidung vom 27.12.2022 über die Zustimmung zur Leistung erheblicher außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bei Produkt „Grundstücks- und Gebäudemanagement“, Sachkonto „Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen“ bis zum einem Betrag von 89.110,00 € wird genehmigt.
Nachweis der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im 4. Quartal 2022
Der Nachweis der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im 4. Quartal 2022 wird zur Kenntnis genommen.
Zustimmung zur Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW;
hier: Schülerbeförderungskosten
Der Rat stimmt der Deckung für die Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bei Produkt „Schülerbeförderung“, Sachkonto „Schülerbeförderungskosten“ bis zur Höhe von 9.249,89 € zu.
Zustimmung zur Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW;
hier: Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Brüder-Grimm-Schule)
Der Rat stimmt der weiteren Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen bei Produkt „Brüder-Grimm-Schule“, Sachkonto „Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ bis zur Höhe von 11.000,00 € zu.
Nicht öffentlicher Teil
Mitteilung über erfolgte Auftragsvergaben durch den Bürgermeister im 4. Quartal 2022
Die Mitteilung über erfolgte Auftragsvergaben durch den Bürgermeister im 4. Quartal 2022 wird zur Kenntnis genommen.
Kontakt
- Telefonnummer: 02835/10-38