Öffentlicher Teil
Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheids vom 26. Februar 2023
Der Rat beschließt die Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheids vom 26. Februar 2023 mit folgendem Ergebnis:
Stimmberechtigte | 10.281 |
Abgegebene Stimmen | 2.567 |
"Ja" Stimmen | 1.495 |
"Nein" Stimmen | 1.071 |
Ungültige Stimmen | 1 |
Abstimmungsbeteiligung | 24,97 v.H. |
Anteil der "Ja" Stimmen | 14,54 v.H. |
Obwohl die nach § 26 Absatz 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erforderliche Mehrheit an „Ja“ Stimmen erreicht worden ist, ist die Frage „Soll der Ratsbeschluss vom 14.06.2022 (Schülerverkehr ÖPNV nach § 42 PBefG) aufgehoben werden und der bisherige freigestellte Schülerverkehr auch weiterhin ab dem Jahr 2023/2024 durchgeführt werden?“ mit „Nein“ beantwortet worden, da das nach § 26 Absatz 7 GO NRW vorgeschriebene Quorum von mindestens 20 v. H. der Bürger nicht erreicht worden ist.
Satzung über die Unterhaltung und Benutzung der Unterkünfte für Asyl begehrende Ausländerinnen und Ausländer, Flüchtlinge und Obdachlose sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
Der Rat beschließt die Satzung über die Unterhaltung und Benutzung der Unterkünfte für Asyl begehrende Ausländerinnen und Ausländer, Flüchtlinge und Obdachlose sowie die Erhebung von Gebühren für die Benutzung. Sie wird im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.
Nachweis der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im 1. Quartal 2023
Der Nachweis der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im 1. Quartal 2023 wird zur Kenntnis genommen.
Nachweis der Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 4 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW)
Der Nachweis der Ermächtigungsübertragungen wird zur Kenntnis genommen.
Nicht öffentlicher Teil
Entwicklung einer treibhausneutralen Ausbaustrategie durch Gründung eines Gemeindewerkes
Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.
Mitteilung über erfolgte Auftragsvergaben durch den Bürgermeister im 1. Quartal 2023
Der Rat nimmt die Mitteilung über erfolgte Auftragsvergaben durch den Bürgermeister im 1. Quartal 2023 zur Kenntnis.
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