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Kurzbericht über die Sitzung des Schul- und Sportausschusses der Gemeinde Issum am 15.06.2023

Veröffentlicht am:

Öffentlicher Teil

Schulentwicklungsplan

Der Ausschuss nimmt die Präsentation des Schulentwicklungsplanes zur Kenntnis.

Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote und Verpflegung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule und der Schule von 8-1 im Primarbereich der St. Nikolaus Schule

Die Durchführung der außerunterrichtlichen Angebote und Verpflegung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule und der Schule von 8-1 im Primarbereich an der St. Nikolaus Schule soll ab dem 01.08.2023 durch den AWO Kreisverband Kleve e.V. erfolgen.

Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Entgeltsatzung für die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich

Es wurde in der Sitzung folgende Satzung beschlossen:

§1

§5 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

Die Höhe des Beitrages richtet sich mit dem gemäß §§ 3 und 4 ermittelten Einkommen nach folgenden Einkommensgruppen (Zahlbeträge ab dem 01.08.2023):
unter 25.000,00 Euro Jahreseinkommen 0,00 Euro Elternbeitrag (Stufe 1)
bis 36.000,00 Euro Jahreseinkommen 33,00 Euro Elternbeitrag (Stufe 2)
bis 47.000,00 Euro Jahreseinkommen 48,00 Euro Elternbeitrag (Stufe 3)
bis 58.000,00 Euro Jahreseinkommen 71,00 Euro Elternbeitrag (Stufe 4)
bis 69.000,00 Euro Jahreseinkommen 98,00 Euro Elternbeitrag (Stufe 5)
bis 80.000,00 Euro Jahreseinkommen 131,00 Euro Elternbeitrag (Stufe 6)
bis 100.000,00 Euro Jahreseinkommen 169,00 Euro Elternbeitrag (Stufe 7)
über 100.000,00 Euro Jahreseinkommen 221,00 Euro Elternbeitrag (Stufe 8)

§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.08.2023 in Kraft.

Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Entgeltsatzung für die Teilnahme an der „Schule von acht bis eins“ – verlässlicher Halbtag - im Primarbereich

Es wurde in der Sitzung folgende Satzung beschlossen:

§1
§ 5 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

Die Höhe des Beitrages richtet sich mit dem gemäß §§ 3 und 4 ermittelten Einkommen nach folgenden Einkommensgruppen (Zahlbeträge ab dem 01.08.2023):
unter 25.000,00 Euro Jahreseinkommen 0,00 Euro Elternbeitrag (Stufe 1)
bis 36.000,00 Euro Jahreseinkommen 22,00 Euro Elternbeitrag (Stufe 2)
bis 47.000,00 Euro Jahreseinkommen 27,00 Euro Elternbeitrag (Stufe 3)
bis 58.000,00 Euro Jahreseinkommen 35,00 Euro Elternbeitrag (Stufe 4)
bis 69.000,00 Euro Jahreseinkommen 47,00 Euro Elternbeitrag (Stufe 5)
bis 80.000,00 Euro Jahreseinkommen 69,00 Euro Elternbeitrag (Stufe 6)
bis 100.000,00 Euro Jahreseinkommen 75,00 Euro Elternbeitrag (Stufe 7)
über 100.000,00 Euro Jahreseinkommen 96,00 Euro Elternbeitrag (Stufe 8)

§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.08.2023 in Kraft.

Durchführung der Schülerbeförderung ab dem Schuljahr 2023/2024

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.