Öffentlicher Teil
Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Entgeltsatzung für die Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich
In der Sitzung vom 05.11.2024 wurde folgende Satzung beschlossen:
§ 1
§ 5 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Die Höhe des Beitrages richtet sich mit dem gemäß §§ 3 und 4 ermittelten Einkommen nach folgenden Einkommensgruppen (Zahlbeträge ab dem 01.08.2025):
unter 30.000,00 Euro Jahreseinkommen 0,00 Euro Elternbeitrag (Stufe 1)
bis 36.000,00 Euro Jahreseinkommen 35,00 Euro Elternbeitrag (Stufe 2)
bis 47.000,00 Euro Jahreseinkommen 52,00 Euro Elternbeitrag (Stufe 3)
bis 58.000,00 Euro Jahreseinkommen 75,00 Euro Elternbeitrag (Stufe 4)
bis 69.000,00 Euro Jahreseinkommen 104,00 Euro Elternbeitrag (Stufe 5)
bis 80.000,00 Euro Jahreseinkommen 139,00 Euro Elternbeitrag (Stufe 6)
bis 100.000,00 Euro Jahreseinkommen 179,00 Euro Elternbeitrag (Stufe 7)
über 100.000,00 Euro Jahreseinkommen 235,00 Euro Elternbeitrag (Stufe 8)
Die gemäß der obigen Beitragsstaffelung erlassenen Beiträge werden ab dem Jahr 2026 jährlich zum 01.08. um 3 % erhöht, jeweils gerundet auf volle Euro.
§ 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.08.2025 in Kraft.
Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Entgeltsatzung für die Teilnahme an der „Schule von acht bis eins“ – Verlässlicher Halbtag im Primarbereich
Es wurde in der Sitzung vom 05.11.2024 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
§ 5 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Die Höhe des Beitrages richtet sich mit dem gemäß §§ 3 und 4 ermittelten Einkommen nach folgenden Einkommensgruppen (Zahlbeträge ab dem 01.08.2025):
unter 30.000,00 Euro Jahreseinkommen 0,00 Euro Elternbeitrag (Stufe 1)
bis 36.000,00 Euro Jahreseinkommen 24,00 Euro Elternbeitrag (Stufe 2)
bis 47.000,00 Euro Jahreseinkommen 29,00 Euro Elternbeitrag (Stufe 3)
bis 58.000,00 Euro Jahreseinkommen 37,00 Euro Elternbeitrag (Stufe 4)
bis 69.000,00 Euro Jahreseinkommen 49,00 Euro Elternbeitrag (Stufe 5)
bis 80.000,00 Euro Jahreseinkommen 73,00 Euro Elternbeitrag (Stufe 6)
bis 100.000,00 Euro Jahreseinkommen 79,00 Euro Elternbeitrag (Stufe 7)
über 100.000,00 Euro Jahreseinkommen 102,00 Euro Elternbeitrag (Stufe 8)
Die gemäß der obigen Beitragsstaffelung erlassenen Beiträge werden ab dem Jahr 2026 jährlich zum 01.08. um 3 % erhöht, jeweils gerundet auf volle Euro.
§ 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.08.2025 in Kraft.
Zahlenmäßige Fortschreibung des Schulentwicklungsplans
Der Ausschuss nimmt die zahlenmäßige Fortschreibung des Schulentwicklungsplans zur Kenntnis.
Entwicklung der Schulstandorte der Issumer Grundschulen
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. mit der St.-Nikolaus-Schule Gespräche über Grundzüge zur Vorplanung eines Schulneubaus in Sevelen und den Interimsmaßnahmen zu führen,
2. mit der Brüder-Grimm-Schule Gespräche über Grundzüge zur Vorplanung eines Schulausbaus am Standort Am Tapp und den Interimsmaßnahmen zu führen. Über das Ergebnis der Gespräche ist die Politik fortlaufend zu informieren.
Beratung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2025
Der Schul- und Sportausschuss empfiehlt dem Rat den Entwurf des Haushaltsplanes 2025, soweit er in diesem Ausschuss zu beraten ist, unter Einbeziehung der sich aus der Beratung ergebenden Veränderungen zu beschließen.
Kontakt
- Telefonnummer: 02835/10-38