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Neue Schöffinnen und Schöffen gesucht

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In diesem Jahr werden bundesweit die Schöffinnen/Schöffen und Jugendschöffinnen/Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Hierzu muss der Rat der Gemeinde Issum Personen zur Wahl vorschlagen.

  • Zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen sind dem Amtsgericht Geldern mindestens 10 Personen vorzuschlagen.
  • Zur Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen hat die Gemeinde Issum dem Kreis Kleve mindestens 3 geeignete Bewerberinnen und Bewerber (davon zwei Frauen und ein Mann) vorzuschlagen.

Daher werden in der Gemeinde Issum insgesamt mindestens 13 Frauen und Männer gesucht, die am Amtsgericht Geldern und Landgericht Kleve als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen möchten. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Schöffinnen und Schöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Issum wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffinnen oder Schöffen gewählt werden.

Plakat Schöffenwahl 2023

Welche Kompetenzen muss eine Schöffin/ ein Schöffe haben?

  • Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Sie müssen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten und Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die eine Schöffin / ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.
  • Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin und eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
  • Schöffinnen und Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben.
  • Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa, wenn die oder der Angeklagte aufgrund ihres/seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.
  • Schöffinnen und Schöffen sind mit den Berufsrichterinnen und -richtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffinnen und Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffinnen und Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.
  • In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffinnen und Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein.
  • Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessierte Personen können sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 31.03.2023 bei der Gemeinde Issum bewerben.

Ansprechpartnerin: Frau Petra Hufer, Tel.:02835-1022, E-Mail:buergerbuero@issum.de.

Ein Formular kann von der Internetseite www.schoeffenwahl2023.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden. Dort finden Sie auch nähere Informationen.

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