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Neue Verkehrsregelung für den Bereich Koetherdyck/Scheepersdyck/Freibad

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Das Gebiet „Koetherdyck/Scheepersdyck/Freibad“ wird aufgrund seines hohen Freizeitangebotes von vielen Bürgerinnen und Bürgern aber auch auswertigen Gästen besucht. In den Sommermonaten sind besonders viele Besucherinnen und Besucher, insbesondere mit Kindern oder mit dem Fahrrad, unterwegs.

Deshalb wurde zusammen mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Kleve und der Polizei folgende Änderungen in der Verkehrsregelung erarbeitet:

  • Die Höchstgeschwindigkeit auf dem Scheepersdyck wird herabgesetzt.

Bislang galt auf dem Scheepersdyck eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Höchstgeschwindigkeit soll dauerhaft auf 50 km/h gesenkt werden. Aufgrund des erhöhten Besucherandranges in den Sommermonaten wird eine zeitlich begrenzte Absenkung der Höchstgeschwindigkeit während der Freibadsaison (Mai bis September) auf 30 km/h festgesetzt.

  • Die Höchstgeschwindigkeit auf dem Koetherdyck wird herabgesetzt.

Auf dem Koetherdyck gilt aktuell ebenfalls eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Künftig wird hier entlang des Parkplatzes und des Spielplatzes eine dauerhafte Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h festgesetzt.

  • Weitere Parkmöglichkeiten werden geschaffen.

Die Parksituation soll in diesem Gebiet verbessert werden. Dazu soll der Schotterweg parallel zum Sportplatz genutzt werden. Deshalb wird dort eine Einbahnstraße vom Scheepersdyck aus in Richtung Koetherdyck mit einem entsprechenden Parkstreifen eingerichtet. Für Fahrradfahrer wird der Weg weiterhin in beide Richtungen befahrbar sein.

Die Beschilderung wird voraussichtlich in der 25. bis 26. Kalenderwoche vom Bauhof der Gemeinde Issum aufgestellt. Ab dem Zeitpunkt der Aufstellung der Verkehrsschilder ist die neue Verkehrsregelung entsprechend gültig.

Bei Rückfragen steht Frau Witt von der Gemeinde Issum gerne telefonisch unter 02835 10 43 oder per E-Mail unter jana.witt@issum.de zur Verfügung.