Zukünftig ist es geplant, dass die Rattenbekämpfung auch auf privaten Grundstücken durch eine geeignete Firma erfolgen soll.
Die Ausschreibung und entsprechende Auftragsvergaben können jedoch erst nach Freigabe der Haushaltsmittel Anfang 2025 erfolgen.
Es wird davon ausgegangen, dass ab Mitte des Jahres 2025 mit der Rattenbekämpfung auf Privatgrundstücken begonnen werden kann. Sobald dies möglich ist, wird eine gesonderte Pressemitteilung erfolgen.
Ab diesem Zeitpunkt werden die Anfragen für Privatgrundstücke gesammelt und an den Schädlingsbekämpfer weitergeleitet. Bis eine geeignete Firma gefunden wurde, kann die Gemeinde weiterhin im Zuge der Rattenbekämpfung nur Rattengift im öffentlichen Kanal auslegen.
Kontakt
- E-Mail: ordnungsamt@issum.deTelefonnummer: 02835/10-43