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Vorschlagsliste der Schöffenwahl

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Gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes haben die Gemeinden in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen aufzustellen.

Für die anstehende Amtszeit haben sich insgesamt 36 Personen bei der Verwaltung gemeldet bzw. wurden von den Fraktionen des Rates vorgeschlagen.

Die Vorschlagsliste wurde durch den Rat in seiner Sitzung vom 15.06.2023 festgelegt. Vom 03. Juli bis 07. Juli 2023 kann sie nun, während der allgemeinen Öffnungszeiten, im Bürgerbüro der Gemeinde Issum, Herrlichkeit 7-9, eingesehen werden. (Montag-Freitag – 8.00 bis 12.30 Uhr und Montag bis Donnerstag – 14.00 bis 15.30 Uhr)

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften, oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.