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Archiv und Ahnenforschung

Karte der Gemeinde Issum und ihren Ortschaften

Die Gemeinde Issum bildet einen Archivverbund mit den Gemeinden Wachtendonk und Rheurdt. Aus diesem Grund ist das Archiv in der Regel nur alle drei Wochen besetzt. Eine telefonische Voranmeldung ist daher erforderlich.

Den aktuelle Bestand des Archives der Gemeinde Issum finden Sie unten zum Download.

Der gesamte Archivführer "Archive im Kreis Kleve", mit dem sich alle Kommunalarchive im Kreisgebiet vorstellen, hilft Ihnen, sich auf Ihren Archivbesuch vorzubereiten. Die Publikation finden Sie unten als PDF-Datei. Sie ist auch als Broschüre im Kreisarchiv in Geldern für 1,00 Euro erhältlich.

Foto: Archiv Issum

Ahnenforschung

Die Erforschung von Vorfahren, also die Suche nach den eigenen familiären Wurzeln, ist immer wieder sehr beliebt. Die Standesämter und Archive sind heute mehr als früher mit derartigen Fragen und Aufträgen konfrontiert. Das Interesse wird geweckt und gefördert durch Zeitungsartikel, Internetseiten und genealogische Vereine. Durch Mithilfe der Vereine können auch konkrete Angaben zu vielen Familien mehrere Generationen weit zurückverfolgt werden. Außerdem erhält man dort viele wertvolle Hinweise über Such- und Archivierungsmethoden. Solche Einrichtungen sind heute oft bereits über das Internet erreichbar.

Wer einzelne Dokumente aus dem Archiv oder von Standesämtern anfordert, sollte folgende Grundsätze der gesetzlichen Regelungen kennen.

Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister die letzten 80 Jahre
Geburtsregister die letzten 110 Jahre
Sterberegister die letzten 30 Jahre

Für die Bücher vor dieser Zeit ist das Archiv zuständig. Es gelten die Vorschriften und Gebühren des gemeindlichen Archivs.

Archiv

Die Verwaltungsgebühr für das Suchen und die Auskünfte aus Akten beträgt je angefangene halbe Stunde 22,00 Euro erhoben. Für das Ausstellung von Abschriften oder Auszügen (Kopien) aus dem Archivgut wird je angefangene Seite eine Gebühr von 8,00 Euro.

Es empfiehlt sich, vorab einen Termin mit der Mitarbeiterin / dem Mitarbeiter des Archivs oder des Standesamtes abzusprechen oder dies schriftlich oder per E-Mail einzureichen.

Standesamt

Der Datenschutz erlaubt die Einsicht und Ausstellung von Urkunden nur den Betroffenen, deren Ehegatten und Angehörigen in gerader Linie (Eltern, Kinder, Enkel), anderen Personen nur bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses oder wenn sie von einer berechtigten Person bevollmächtigt wurden - stets unter Angabe des Verwendungszwecks.

Gebührenfrei ist die amtliche Recherche leider nicht. Für das Suchen eines Eintrags ist nach dem Gesetz eine Suchgebühr von zurzeit 17,00 Euro bis 66,00 Euro je nach Aufwand zu berechnen. Dies gilt auch für Suchaufträge von Urkunden, die nicht gefunden wurden! Hinzu kommt immer die eigentliche Verwaltungsgebühr von 15,00 Euro je Urkunde.

Die Öffnungszeiten des Standesamtes finden Sie hier.

Eine Alternative zu den Anfragen bei den örtlichen Archiven und Standesämtern ist für den Bereich der früheren Rheinprovinz (heute etwa das Gebiet der Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln) ein Besuch beim Landesarchiv NRW. Dort werden alle Zweitschriften der standesamtlichen Einträge aufbewahrt. Sie sind dort (über Mikrofilm) einsehbar, man kann unbeglaubigte Kopien erhalten. Auch die noch älteren Kirchenbücher (vor 1799) werden dort geführt. Die Vereinbarung eines Termins ist erforderlich.

Anschrift:
Landesarchiv NRW
Abteilung Rheinland
Schifferstraße 30
47059 Duisburg
Homepage: http://www.archive.nrw.de
E-Mail psa@lav.nrw.de

Gebührenrahmen

  • Suchen und Auskünfte aus Akten je angefangene halbe Stunde im Archiv: 22,00 €
  • Ausstellung von Abschriften oder Auszügen (Kopien) aus dem Archivgut je angefangene Seite: 8,00 €
  • Beglaubigungsgebühr für Abschriften oder Auszügen (Kopien) aus dem Archivgut: 3,75 €
  • Ausstellung einer Personenstandsurkunde: 15,00 €
  • Suchgebühr des Standesamtes: 17,00 € zu 66,00 €