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Abfallentsorgung

Die Abfuhr der Mülltonnen erfolgt in folgendem Rhythmus:

  • Leerung der grauen Tonne (Restmüll) alle 14 Tage
  • Leerung der braunen Tonne (Bioabfall): Dezember - Januar: monatlich. Februar - September: 14-täglich. Oktober - November: wöchentlich
  • Leerung der blauen Tonne (Papier) alle 4 Wochen
  • Leerung der gelben Tonne oder gelben Säcke (Wertstoffe) alle 4 Wochen
  • Leerung der Glaskörbe alle 8 Wochen

Bitte stellen Sie die Abfall- und Wertstoffbehälter an den Abfuhrtagen vor 06:00 Uhr an den Straßenrand. Um den Fahrern das Leeren der Abfallgefäße zu erleichtern, wäre es nett, die Abfallgefäße mit dem Griff in Richtung Straße zu stellen.

Abfallkalender

Den aktuellen Abfallkalender der Gemeinde Issum können Sie über den untenstehenden Download aufrufen. Er enthält alle Termine zur Abfuhr der Wertstoffe und Abfälle. Auch dieses Jahr ist der Kalender als "iCalender" (ICS-Datei) zum direkten Übertragen der Abfuhrtermine in den persönlichen Terminkalender erhältlich. Dazu zunächst die ICS-Datei auf der Festplatte speichern und diese Datei anschließend in Ihr persönliches Kalenderprogramm importieren. Ein direktes Öffnen der ICS-Datei ohne vorheriges Abspeichern ist nicht möglich. Bitte orientieren Sie sich für den Import der Dateien in Ihre Software an den Angaben und Hilfefunktionen Ihrer Softwarehersteller.

MüllALARM App

Kennen Sie schon die MüllALARM App von Schönmackers? Diese informiert Sie über alle Abfuhrtermine und Wertstoffhöfe. Gleichzeitig können Sie auch bequem über die App Ihren Sperrmülltermin anmelden und erhalten daneben noch wertvolle Entsorgungstipps. Weitere Informationen finden Sie hier.

Sperrgutabfuhr

Sperrgut oder Sperrmüll ist Abfall aus Wohnungen und anderen Teilen des Wohngrundstücks. Stellen Sie sich einfach vor, dass Sie diese Gegenstände auch bei einem Umzug mitnehmen würden. Zum Sperrgut gehören nur sperrige Abfälle, die aufgrund ihrer Größe nicht in die graue Tonne passen, z.B. alte Möbel, Teppiche und Matratzen. Bei der Sperrgutabfuhr werden beispielsweise keine Baumaterialien, Türen, Zäune, Kartonagen, Autoteile, Benzinrasenmäher, Nachtspeicheröfen, Ölradiatoren und Keramikgegenstände entsorgt.

Damit ein Abtransport des Sperrgutes durch Unbefugte vermieden wird, ist es ratsam, die sperrigen Gegenstände offensichtlich unbrauchbar zu machen.
Die Abholung der sperrigen Abfälle ist direkt bei dem Entsorgungsunternehmen Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG unter der Telefon-Nummer 0800 / 1 74 74 74 anzumelden.

Um Wartezeiten zu verhindern haben sie auch die Möglichkeit, den Sperrmüll online oder über die App "MüllALARM" anzumelden.

Nach der Anmeldung wird Ihnen umgehend ein Termin zur Abholung mitgeteilt. Der Sperrmüll ist bis 06:00 Uhr am jeweiligen Abfuhrtag bereitzustellen.

Bei Beschwerden über die Abfuhr wenden Sie sich bitte an das Entsorgungsunternehmen. Die Servicehotline ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr für Sie eingerichtet.

Issumer Bürgerinnen und Bürger können, ergänzend zur Sperrgutabfuhr, privaten Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen an der Zentraldeponie in Geldern-Pont, Niersbroeker Weg, 47608 Geldern, anliefern. Die Deponie ist montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr sowie samstags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr geöffnet. Die Direktanlieferung an der Deponie ist kostenfrei und erfordert lediglich die Vorlage eines gültigen Personalausweises.

Wer keinen Personalausweis besitzt, kann sich bei der Gemeindeverwaltung einen Berechtigungsnachweis für die Sperrmüllanlieferung ausstellen lassen.
Gegen Entgelt können Sie hier auch alles was nicht zum Sperrmüll gehört entsorgen.

Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte nicht als Restmüll oder Sperrmüll entsorgt werden, sondern werden gesondert erfasst. Damit soll der stetig wachsenden Menge an ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräten Einhalt geboten werden. Schätzungsweise 1,8 Millionen Tonnen Altgeräte fallen jährlich in Deutschland an. Die meisten davon landen auf dem Müll und damit auch viele Schadstoffe, aber auch viele wertvolle Rohstoffe.

Mit dem ElektroG werden nun die Hersteller in die Produktverantwortung genommen. Sie sind verpflichtet, eingesammelte Altgeräte vom Verbraucher kostenlos zurückzunehmen und nach dem Stand der Technik sicher zu verwerten oder zu beseitigen. Ab dem 24.07.2016 gelten die Rücknahmeverpflichtungen auch für große (ab 400 qm Verkaufsfläche) Einzel- und Onlinehändler. Gemäß § 12 ElektroG ist die Erfassung von Altgeräten ausschließlich durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Vertreiber und Hersteller durchzuführen. Eine Abholung von Altgeräten aus dem privaten Bereich im Rahmen einer gewerblichen Sammlung (z.B. durch Schrotthändler) ist folglich nicht zulässig.

Für den Verbraucher bedeutet dies:

  • Altgeräte dürfen nicht mehr in die Restmülltonne geworfen werden.
  • Altgeräte können kostenlos an der Deponie Geldern-Pont abgegeben werden. Altbatterien und Altakkus, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, müssen Sie vor der Abgabe vom Altgerät trennen.

Zusätzlich werden Elektrogroßgeräte weiterhin bei den jeweiligen Sperrmüllabfuhren separat eingesammelt und entsorgt.
Elektrokleingeräte können auch am Schadstoffmobil abgegeben werden, sofern sie eine Kantenlänge von 30 cm nicht überschreiten.
Nähere Informationen erteilt die Abfallberatung der KKA GmbH unter der Telefonnummer 0 28 25 / 90 34 20.

Häckselung von Baum- und Strauchschnitt

Die Gemeinde Issum bietet jährlich zwei Häckseltermine an. An diesen Tagen wird Schnittgut bis 10 cm Durchmesser gebührenfrei angenommen und gehäckselt. Die Termine werden rechtzeitig vorher bekannt gegeben.
Zusätzlich holt die Firma Drekopf Recyclingzentrum Rhein-Lippe GmbH im Frühjahr und Herbst sperrige Gartenabfälle aus Hausgärten nach vorheriger Anmeldung ab. Die Anmeldung ist online, über die App "MüllALARM"  oder unter der Telefonnummer 0 800 / 1 74 74 74 möglich.

Die sperrigen Gartenabfälle müssen gebündelt (Hanfkordel) zur Abfuhr vor dem jeweiligen Hausgrundstück bereitgestellt werden. Es werden nur Äste und Stämme bis zu einem Durchmesser von 20 Zentimeter und maximal 1,80 Meter Länge abgeholt. Das Bündel darf nicht schwerer als 30 Kilogramm sein. Die Gesamtmenge darf 3 Kubikmeter nicht überschreiten. Wurzeln werden nicht abgeholt.

Ganzjährig können Pflanzenabfälle kostenpflichtig bei der Kompostieranlage in Goch und der Deponie Geldern-Pont abgeliefert werden.

Schadstoffsammlung

Es finden regelmäßig Schadstoffsammlungen auf dem Vogt-von-Belle-Platz in Issum und auf dem Parkplatz am Koetherdyck in Sevelen statt. Die Termine und ggf. abweichende Standpunkte (z. B. wegen Bauarbeiten) werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Die Schadstoffe sind dem Entsorgungspersonal der mobilen Sammelstation persönlich auszuhändigen. Der Sonderabfall darf nicht unbeaufsichtigt vor Anfahrt des Sammelfahrzeuges am Sammelort abgelegt werden. Es werden nur Schadstoffe aus privaten Haushalten angenommen! Die Anliefermenge beträgt maximal 50 Kilogramm pro Anlieferungstermin und pro Anlieferer. Ebenso werden Elektrokleingeräte bis zu einer Kantenlänge von 30 cm, wie zum Beispiel Bügeleisen, Radio oder Telefon entgegen genommen. Altbatterien und Altakkus, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, müssen Sie vor der Abgabe vom Altgerät trennen.

Zu den Schadstoffen, die abgegeben werden können, gehören: Abbeizmittel, Haushaltsreiniger, Holzschutzmittel, Lösungsmittel, Ölfilter, Öllappen, Terpentin, Leuchtstoffröhren, Knopfzellen, Batterien, Altöl, flüssige Altfarben, flüssige Lacke, ölhaltige feste Abfälle, Leergebinde verunreinigt, Schädlingsbekämpfungsmittel, Unkrautvernichtungsmittel, Laborchemikalien, Fotochemikalien, Säuren und Laugen

Hinweis:

Alte, abgelaufene oder nicht mehr benötigte Arzneimittel gehören nicht zu den Problemabfällen und müssen deshalb nicht gesondert entsorgt werden. Hierfür steht die graue Tonne zur Verfügung.

Auf den Kartons der Arzneimittel befindet sich meist der „Grüne Punkt", der sich aber nur auf die Verpackung bezieht und nicht auf den Inhalt. Papierverpackungen sollten in die grüne Tonne und Kunststoffverpackungen in die gelbe Tonne gegeben und damit verwertet werden. Nur die Arzneimittel gehören in den Hausmüll.

Treffen Sie jedoch die Vorsorge, dass alte Arzneimittel nicht in die Hände von Kindern gelangen. Kinder könnten die Tabletten für bunte Bonbons halten, deshalb ist es ratsam, die Arzneimittel mit dem anderen Hausmüll zu vermischen und nicht aus den Blisterstreifen zu drücken. Auch durch Einschlagen in Zeitungspapier können Arzneimittel im Hausmüll „getarnt" werden.

Auch vollkommen ausgehärtete Farben und Lacke stellen keinen Sondermüll mehr dar, da die bedenklichen Lösemittel bereits verdunstet sind. Alle getrockneten oder ausgehärteten Farb- und Lackierreste sind über die Restabfalltonne zu entsorgen. Restentleerte Behältnisse mit dem grünen Punkt werden über die gelbe Tonne / gelber Sack entsorgt.

Wilde Müllkippen - Stop Littering!

Abfälle die nicht ordnungsgemäß entsorgt werden und in Wäldern oder an anderen öffentlichen Orten abgelegt werden bezeichnet man als „wilden Müll“.

Wilde Müllkippen verschandeln nicht nur die Landschaft und das Gemeindebild, sie stellen auch eine Gefahr für Menschen, Tiere und die Umwelt dar und werden mit einem Bußgeld geahndet.

Wilde Müllkippen melden Sie bitte an die unten angegebenen Ansprechpartner oder online über das Kontaktformular.

Häufige Fragen

Besteht ein Mindestvolumen für Restabfallbehälter?

Ja.
Nach § 11 der Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Issum sind für jeden Einwohner und jeden Einwohnergleichwert mindestens 10 Liter Restabfallvolumen pro Woche vorzuhalten. Bei einer 14-täglicher Abholung entspricht dies 20 Liter für jeden Einwohner und jeden Einwohnergleichwert.

Wie kann ich mein Abfallgefäß austauschen lassen?

Abfallbehälter können in einem 14-täglchen Wechselrhythmus beispielsweise wegen einer Beschädigung ausgetauscht werden. Weitere Gründe können sein: Diebstahl, Verlust, Behältergestellung oder Behälterabzug. Diese Vorgänge sind für Sie kostenfrei.

Sollte der Austausch auf einer Volumenänderung basieren ist der Umtausch mit einer Gefäßumtauschgebühr verbunden (Abfallgebührenübersicht). Den Behältertausch können Sie telefonisch bei den unten angegebenen Ansprechpartnern beauftragen.

Benötige ich ein Bioabfallgefäß?

Nach § 6 der Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Issum ist jedes zu Wohnzwecken genutzte Grundstück mit einer Biotonne auszustatten. Alternativ kann ein Antrag auf Be-freiung gestellt werden, sofern die anfallenden Bioabfälle mittels Eigenkompostierung ordnungsgemäß entsorgt werden können.
Einen Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang finden Sie unter "Formulare".

Ich habe ausnahmsweise mehr Abfall als in meine Tonne passt. Wie entsorge ich diesen?

In Issum am Rathaus und in Sevelen bei Schönell können Restabfallsäcke für 2,50 Euro pro Sack erworben werden. Ebenso erhalten Sie am Rathaus auch Papiersammelsäcke zum Preis von 0,70 Euro pro Sack. Der befüllte Sack kann bei der nächsten Entleerung neben den Behälter gestellt werden.

In der Gebühr sind die Entsorgungskosten bereits enthalten.

Eine kostenpflichtige Anlieferung am Entsorgungszentrum in Geldern-Pont ist ebenfalls möglich (hier finden Sie die Preise).

Welche Abfälle werden beim Sperrmüll entsorgt?

Zum Sperrmüll gehören bewegliche (Einrichtungs-)Gegenstände aus Haushalten, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichts oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter (Mülltonnen) passen. Im Regelfall sind dies Gegenstände, die Sie bei einem Umzug mitnehmen würden und die zu groß für die Restmülltonne sind, wie Sofa, Schrank, Spülmaschine, Herd, Gartenliege, Wäschekorb, Blumenkübel, Teppiche und Sonnenschirme.
Kein Sperrmüll sind dagegen Gegenstände, die “fest” mit der Wohnung „verbunden” sind, wie Fenster, Türen, Toiletten, Waschbecken, Heizkörper, Parkett- und Laminatboden, verklebter Teppichboden, Fußleisten, Verkleidungen usw. Dies sind Baustellenabfälle und können kostenpflichtig an den Entsorgungszentren Pont und Moyland sowie an diversen kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Ebenso sind Autoteile, Wohnwagen und Fahrzeuge aller Art grundsätzlich vom Sperrmüll ausgeschlossen.

Wo finde ich Infomaterial zum Thema Abfall für Kinder?

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