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Abflusslose Gruben

Grundstücke im Außenbereich der Gemeinde Issum, die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, entsorgen die Abwässer durch Kleinkläranlagen oder abflusslose Gruben.

Die häuslichen Abwässer aus den abflusslosen Gruben müssen über die Gemeinde Issum entsorgt werden. Das Aufbringen der häuslichen Abwässer auf private eigenbewirtschaftete Flächen, ist seit dem Jahre 2006 nicht mehr gestattet, auch wenn die häuslichen Abwässer mit tierischen Abwässern vermischt werden.

Entsorgung

Die Entsorgung der Inhalte aus den Gruben sollte rechtzeitig vor dem Erreichen des maximalen Inhaltes erfolgen, um einen Rückstau zu vermeiden.

Die Entsorgung  ist bei der Gemeinde Issum unter einer der unten genannten Telefonnummern anzumelden. Die Entsorgungsfirma wird durch die Gemeinde Issum beauftragt. Wenn die Anmeldung mindestens drei Tage vor der Entsorgung erfolgt, besteht die Möglichkeit einen speziellen Termin mit der Entsorgungsfirma zu vereinbaren.

Verantwortlichkeit