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Angebote der Kinder- und Jugendarbeit

Nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zu Jugendlagern und Jugendwanderungen erhalten Kinder und Jugendliche aus der Gemeinde Issum, die bei Beginn der Erholungsmaßnahme 6 Jahre, jedoch noch nicht 18 Jahre alt sind, einen Zuschuss von zur Zeit 2,00 Euro pro Tag.

Der Zuschuss wird für mindestens 2 Tage beziehungsweise für höchstens 21 Erholungstage einschließlich An- und Abfahrt gewährt.

Anträge auf Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten können formlos bei der Gemeinde Issum gestellt werden.

Verantwortlichkeit