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Beglaubigung

Es ist möglich, Kopien und Unterschriften amtlich beglaubigen zu lassen, zum Beispiel Zeugniskopien für Bewerbungen. Bitte beachten Sie, dass standesamtliche Urkunden nicht beglaubigt werden dürfen, nähere Informationen dazu finden Sie unter Apostille.

Die Originale sind für die Beglaubigung immer vorzulegen.

Gebührenrahmen

  • Beglaubigung einer Kopie: 3,75 €
  • Beglaubigung einer Unterschrift: 2,00 €

Verantwortlichkeit