Osterfeuer und Martinsfeuer folgen einer langen Tradition. Ob Reinigung und Fernhalten von bösen Geistern, Vertreiben des Winters, um das Frühjahr zu begrüßen oder sich lediglich am Feuer zu wärmen: Brauchtumsfeuer sind in der Gemeinde Issum nicht meldepflichtig.
Wer ein Brauchtumsfeuer entzünden möchte, muss allerdings einige Regeln beachten:
- Das Osterfeuer darf nur in der Zeit von Gründonnerstag bis Ostermontag entzündet werden.
Martinsfeuer dürfen nur an den Martinstagen (10.11. in Sevelen und 12.11. in Issum) entzündet werden. - Andere Bürger dürfen hiervon nicht belästigt oder gefährdet werden.
- Nur unbehandeltes Holz darf als Brennholz dienen (beispielsweise Äste, kleine Stämme und Gestrüpp).
- Abfall oder ähnliches ist nicht zu verbrennen.
- Zum Anzünden dürfen keine künstlichen Brenn- oder Treibstoffe verwendet werden.
- Der aufgeschichtete Haufen ist unmittelbar vor dem Entzünden des Feuers umzuschichten.
- Über den gesamten Zeitraum muss ein Verantwortlicher anwesend sein.
- Beim Verlassen des Platzes muss das Feuer komplett gelöscht sein.
Nur bei Einhaltung dieser Regeln darf ein Brauchtumsfeuer entzündet werden.
Verantwortlichkeit
- E-Mail: ordnungsamt@issum.deTelefonnummer: 02835/10-43