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Brauchtumsfeuer

Osterfeuer und Martinsfeuer folgen einer langen Tradition. Ob Reinigung und Fernhalten von bösen Geistern, Vertreiben des Winters, um das Frühjahr zu begrüßen oder sich lediglich am Feuer zu wärmen: Brauchtumsfeuer sind in der Gemeinde Issum nicht meldepflichtig.

Wer ein Brauchtumsfeuer entzünden möchte, muss allerdings einige Regeln beachten:

  • Das Osterfeuer darf nur in der Zeit von Gründonnerstag bis Ostermontag entzündet werden.
    Martinsfeuer dürfen nur an den Martinstagen (10.11. in Sevelen und 12.11. in Issum) entzündet werden.
  • Andere Bürger dürfen hiervon nicht belästigt oder gefährdet werden.
  • Nur unbehandeltes Holz darf als Brennholz dienen (beispielsweise Äste, kleine Stämme und Gestrüpp).
  • Abfall oder ähnliches ist nicht zu verbrennen.
  • Zum Anzünden dürfen keine künstlichen Brenn- oder Treibstoffe verwendet werden.
  • Der aufgeschichtete Haufen ist unmittelbar vor dem Entzünden des Feuers umzuschichten.
  • Über den gesamten Zeitraum muss ein Verantwortlicher anwesend sein.
  • Beim Verlassen des Platzes muss das Feuer komplett gelöscht sein.

Nur bei Einhaltung dieser Regeln darf ein Brauchtumsfeuer entzündet werden.

Verantwortlichkeit