Möchten Sie in einem anderen Staat die Ehe schließen, sollten Sie sich rechtzeitig vorher informieren, welche Unterlagen Sie hierzu benötigen.
Sie sollten sich aus diesem Grund direkt an die Behörde wenden, bei der Sie heiraten möchten. Meistens können Sie die erforderlichen Auskünfte auch bei den Botschaften und Konsulaten der jeweiligen Staaten in der Bundesrepublik Deutschland einholen oder bei den deutschen Auslandsvertretungen in diesen Ländern.
In einigen Staaten müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Vom Standesamt ihres Wohnortes wird hiermit bestätigt, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine Ehehindernisse entgegenstehen.
Es empfiehlt sich, einen Termin beim Standesamt abzusprechen, da für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses unterschiedliche Vorschriften zu beachten sind und von Ihnen Unterlagen vorgelegt werden müssen.
Die Gebühr für ein Ehefähigkeitszeugnis beträgt 60,00 € bis 120,00 €.
Gebührenrahmen
- Ehefähigkeitszeugnis: 60,00 € zu 120,00 €
Verantwortlichkeit
- E-Mail: standesamt@issum.deTelefonnummer: 02835/10-14
- E-Mail: standesamt-rheurdt@issum.deTelefonnummer: 02835/10-78