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Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII

Eingliederungshilfe wird Behinderten oder von Behinderung bedrohten Personen gewährt. Sie soll die Folgen von Behinderung mildern und helfen, sich in die Gesellschaft einzugliedern. Leistungen der Eingliederungshilfe sind insbesondere:

  • Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu
  • Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuchs einer Hochschule
  • Hilfe zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit
  • Hilfe in vergleichbaren sonstigen Beschäftigungsstätten (Werkstatt für behinderte Menschen)
  • nachgehende Hilfe zur Sicherung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen und zur Sicherung der Teilhabe der behinderten Menschen am Arbeitsleben

Die entsprechenden Anträge hierzu können für die Einwohner der Gemeinde Issum bei der Gemeindeverwaltung gestellt werden, zuständig für die Leistung ist allerdings der Kreis Kleve.

Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner sehr gerne zur Verfügung.

Verantwortlichkeit