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Fischereischein

Voraussetzung für das Angeln ist ein Fischereischein. Um diesen zu bekommen, ist eine Prüfung bei dem Fischereiverband in Verbindung mit dem Kreis Kleve als untere Fischereibehörde abzulegen. Bei Vorlage des Prüfungszeugnisses kann der Fischereischein durch die Verwaltung ausgestellt werden.

Ein Fischereischein kann nach abgelegter Prüfung ab dem 14. Lebensjahr ausgestellt werden.

Für Erwachsene beträgt die Gebühr für einen Jahresfischereischein 16,00 €, für einen 5-Jahresfischereischein 48,00 €.

Ohne Prüfung kann ein Jugendfischereischein ab dem 10. Lebensjahr ausgestellt werden, wenn ein Erwachsener, der im Besitz eines Erwachsenenfischereischeines ist, die Aufsicht beim Angeln führt. Der Fischereischein wird für ein Kalenderjahr ausgestellt, die Gebühr beträgt 8,00 €.

Benötigte Unterlagen

Bei Verlängerung:

  • bestehender Fischereischein

Bei Erstausstellung:

Gebührenrahmen

  • Jahresfischereischein: 16,00 €
  • 5-Jahres-Fischereischein: 48,00 €
  • Jugendfischereischein: 8,00 €

Verantwortlichkeit