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Führungszeugnis

Ein Führungszeugnis kann jede Person beantragen, die das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Lebensjahr können auch der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen. Der Antrag auf Ausstellung des Führungszeugnisses wird zur Bearbeitung an das Bundeszentralregister in Bonn weitergeleitet.

Das Führungszeugnis kann für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde beantragt werden. Bei Führungszeugnissen zur Vorlage bei einer Behörde sind der Verwendungszweck und die Adresse der Behörde erforderlich, an die das Führungszeugnis geschickt werden soll. In diesem Fall wird das Führungszeugnis unmittelbar an diese Behörde übersandt. Führungszeugnisse für private Zwecke werden unmittelbar an Sie übersandt.

Die Gebühr beträgt derzeit 13,00 Euro.

Sonderregelungen für die Gebührenbefreiung finden Sie unter dem unten stehenden Link.

Erweitertes Führungszeugnis

Der Antragsteller hat bei Antragstellung eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person oder Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, den Verwendungszweck bestätigt (zum Beispiel Kinder- und Jugendhilfe).

Die Gebühr beträgt 13,00 Euro.

Beantragung beim Bundesamt für Justiz

Es besteht auch die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online zu beantragen.
Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie:

  • Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
  • Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
  • Die ab dem 1. November 2014 verfügbare AusweisApp2. Frühere Versionen sind nicht nutzbar.
  • Gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.

Die Gebühr kann mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay" beglichen werden.
Nach einer Bearbeitungszeit von circa 14 Tagen wird Ihnen das Führungszeugnis zugeschickt.

Gebührenrahmen

  • Führungszeugnis: 13,00 €
  • Erweitertes Führungszeugnis: 13,00 €

Verantwortlichkeit