Für den Betrieb von Gaststätten ist bei Ausschank alkoholischer Getränke die Beantragung einer Erlaubnis zum Betrieb der Schankwirtschaft erforderlich.
Die Voraussetzungen, einzureichenden Unterlagen und Kosten für einen solchen Antrag sind im Einzelfall persönlich oder telefonisch beim Ordnungsamt zu erfragen.
Gestattung nach dem Gaststättengesetz für die Abgabe von alkoholischen Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle
Sie beabsichtigen den Ausschank von alkoholischen Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle? Für 'einmalige' Getränkestände ist die Erteilung einer Gestattung nach dem Gaststättengesetz nötig.
Gebührenrahmen
- Gestattung nach dem Gaststättengesetz für die Abgabe von alkoholischen Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle: 33,00 € zu 200,00 €
Benötigte Formulare
Verantwortlichkeit
- E-Mail: ordnungsamt@issum.deTelefonnummer: 02835/10-17