Die Gewerbesteuer ist ebenso wie die Grundsteuer eine Realsteuer. Sie knüpft an das Bestehen eines Betriebes an. Die Berechtigung zur Erhebung der Gewerbesteuer steht nach dem Gewerbesteuergesetz nur den Gemeinden zu. Die der Gewerbesteuer zugrunde liegenden Messbeträge werden von dem zuständigen Finanzamt berechnet und der Gemeinde mitgeteilt.
Der Messbetrag wird mit dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesatz multipliziert, um die Gewerbesteuer zu ermitteln. Aktuell beträgt der Hebesatz 423 %.
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Verantwortlichkeit
- E-Mail: steueramt@issum.de