Anspruchsberechtigt sind hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können.
Für Anspruchsberechtigte, die in einer besonderen Wohnform untergebracht sind, ist das Sozialamt am Wohnsitz vor Aufnahme in die Einrichtung/besondere Wohnform zuständig.
Benötigte Unterlagen
- Antrag
- Personalausweis
- Einkommensnachweise, z.B. Rentenbescheid, Verdienstabrechnung
- Vermögensnachweise, z.B. Girokontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbuch etc.
- Mietbescheinigung
- Mietvertrag
- Heizkostennachweis
- Schwerbehindertenausweis
Benötigte Formulare
Verantwortlichkeit
- E-Mail: soziales@issum.deTelefonnummer: 02835/10-68