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Hilfe in anderen Lebenslagen nach dem 9. Kapitel SGB XII

Hilfe in anderen Lebenslagen ermöglicht eine Unterstützung in belastenden Lebenslagen. Im Einzelnen zählen dazu:

  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
  • Altenhilfe
  • Blindenhilfe
  • Bestattungskosten
  • Hilfe in sonstigen Lebenslagen

Anspruchsberechtigt sind Personen, die diese Lebenslagen nicht alleine bewältigen können.

Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner sehr gerne zur Verfügung.

Verantwortlichkeit