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Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII

Hilfe zur Pflege wird zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen gewährt.

Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige, die ihren Pflegebedarf aus vorrangigen Leistungen, vor allem der Pflegeversicherung, nicht decken können sowie Pflegebedürftige, die keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, weil sie nicht pflegeversichert sind.

Die entsprechenden Anträge hierzu können für die Einwohner der Gemeinde Issum bei der Gemeindeverwaltung gestellt werden, zuständig für die Leistung ist allerdings der Kreis Kleve.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Kleve.

Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner sehr gerne zur Verfügung.

Verantwortlichkeit