Neben einer Menge Spaß, den man mit einem treuen Vierbeiner haben kann, kommen auch einige Pflichten auf Sie zu. Hunde sind steuerpflichtige Haustiere und müssen daher angemeldet werden. Im Falle einer Anmeldung wird Ihnen die Hundesteuermarke mit dem Hundesteuerbescheid übersandt.
Neben der Anmeldung beim Steueramt ist für gewisse Hunderassen außerdem eine Meldung nach dem Landeshundegesetz erforderlich.
Steuersätze
wenn ein Hund gehalten wird beträgt die Hundesteuer 72,00 Euro
wenn zwei Hunde gehalten werden beträgt die Hundesteuer 96,00 Euro je Hund
wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden beträgt die Hundesteuer 108,00 Euro je Hund
wenn ein gefährlicher Hund gehalten wird beträgt die Hundesteuer 396,00 Euro
wenn zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden beträgt die Hundesteuer 588,00 Euro je Hund
Steuerermäßigungen
Steuerermäßigungen gibt es für Hunde von Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II erhalten, für Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde, für Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden dienen, welche vom nächsten bewohnten Gebäude (Luftlinie) mehr als 200 Meter entfernt liegen und für Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen erforderlich sind, welche vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 Meter entfernt liegen.
Steuerbefreiungen
Steuerbefreiungen gibt es für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Tauber, Blinder oder sonst hilfloser Personen dienen (sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", "Bl", "aG" oder "H" besitzen). Außerdem wird eine Steuerbefreiung für Herdengebrauchshunde gewährt, die zur Bewachung von nicht gewerblichen Herden gehalten werden.
Eine Steuerbefreiung beziehungsweise eine Steuerermäßigung wird nur gewährt, wenn der Hund, für den Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den angegebenen Verwendungszweck hinlänglich geeignet ist.
Steuerermäßigungen und Steuerbefreiungen sind von einem Antrag abhängig. Sie werden nicht rückwirkend und nur dann gewährt, wenn das Tier für den vorgesehenen Zweck hinreichend geeignet ist.
Für gefährliche Hunde wird keine Steuerermäßigung / Steuerbefreiung gewährt.
Gebührenrahmen
- Hundesteuer für einen Hund: 72,00 €
- Hundesteuer für zwei Hunde je Hund: 96,00 €
- Hundesteuer für drei oder mehr Hunde je Hund: 108,00 €
- Hundesteuer für einen gefährlichen Hund: 396,00 €
- Hundesteuer für zwei oder mehr gefährliche Hunde je Hund: 588,00 €
Benötigte Formulare
Verantwortlichkeit
- E-Mail: steueramt@issum.de