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Reisepass

Reisepass beantragen

Bitte halten Sie für die Beantragung des neuen Reisepasses die unten aufgeführten Unterlagen bereit, ansonsten kann der Reisepassantrag nicht entgegengenommen werden. Die Geburtsurkunde benötigen Sie nur, wenn in Ihrem Namen (z. B. André) oder Geburtsort (z. B. Koło) ein Sonderzeichen vorkommt (die Sonderzeichen müssen in diesen Fällen nacherfasst werden). Bei besonderen staatsangehörigkeitsrechtlichen Fällen (z.B. Einbürgerung, Vertriebene, Spätaussiedler, Doppelstaatler) werden weitere Unterlagen (z.B. Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung, Registrierschein) zum Nachweis der Staatsangehörigkeit benötigt.

Die Reisepässe werden zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Die Bearbeitungszeit nimmt derzeit circa 8 Wochen in Anspruch.

Da eine Unterschrift und die Fingerabdrücke erforderlich sind, ist die persönliche Anwesenheit bei der Antragstellung erforderlich.

Bei Kindern bis 18 Jahren ist für die Ausstellung eines Reisepassantrages die Einverständniserklärung beider Elternteile oder gegebenenfalls eine Sorgerechterklärung erforderlich.

In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von höchstens einem Jahr ausgestellt werden.

Kann mein Reisepass bereits abgeholt werden?

Unter dem folgenden Link können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand ihres Ausweisdokuments einsehen und erfahren, ob ihr Pass bereits an die Gemeinde versendet wurde und dort zur Abholung bereit liegt.

 

Bei Kindern bis 18 Jahren muss der Reisepass von einem Elternteil abgeholt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • Biometrisches Lichtbild
  • Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen

Verantwortlichkeit