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Sondernutzung von Straßen / Plakatierung

Jede Inanspruchnahme öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, die über das Begehen und Befahren im Rahmen der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Gemeingebrauch) hinausgeht, bedarf als Sondernutzung der Erlaubnis. Diese Sondernutzung kann auf Antrag genehmigt werden, wenn vor allem verkehrliche Behinderungen ausgeschlossen sind.

Sondernutzungen sind insbesondere:

  • Aufstellung von Tischen und Stühlen (Außengastronomie)
  • Aufstellung von Verkaufständern oder Verkaufsauslagen
  • Aufstellung von Informationsständen
  • Verteilung von Handzetteln mit gewerblichem Inhalt (erlaubnisfrei sind Handzettel mit religiösem oder politischem Inhalt)
  • Plakatierung

Bei Eingriffen in den Straßenverkehrsraum ist zusätzlich eine Erlaubnis der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Kreis Kleve) zu beantragen. Die entsprechenden Anträge finden Sie auf der Internetseite des Kreises Kleve. Die Erlaubnis zur Sondernutzung wird auf Zeit bzw. auf Widerruf erteilt und durch die notwendigen Auflagen und Bedingungen ergänzt.

 

Die Genehmigung einer Sondernutzung wird gemäß der Satzung berechnet.

Für die Genehmigung der Sondernutzung wird eine Verwaltungsgebühr von 50,00 € fällig.

Verantwortlichkeit