Für die Beurkundung von Sterbefällen ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist. Meistens setzt sich der Bestatter, der von den Angehörigen des Verstorbenen beauftragt wird, mit dem Standesamt in Verbindung und regelt sämtliche Formalitäten.
Wenn kein Bestatter beauftragt wird, ist jede andere Person, die vom Tode Kenntnis erlangt, anzeigepflichtig. Es empfiehlt sich, einen Termin beim Standesamt abzusprechen, da für die Beurkundung des Sterbefalles noch Unterlagen vorgelegt werden müssen.
Urkunden
Benötigen Sie eine Urkunde oder Bescheinigung aus dem Sterberegister, bekommen Sie diese in dem Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat. Das Standesamt Issum führt die Sterberegister des Standesamtes Issum der letzten 30 Jahre. Für die Bücher vor dieser Zeit ab 1798 gelten die Vorschriften und Gebühren des gemeindlichen Archivs.
Hinweis
Urkunden aus dem Stammbuch der Familie dürfen nicht kopiert und beglaubigt werden, da nur zu den Personenstandsregistern im Standesamt alle Änderungen, die sich im Leben einer Person ergeben, vermerkt werden, zum Beispiel Berichtigungen oder Namensänderungen. Eine Kopie kann daher nicht den tatsächlichen Stand wiedergeben.
Benötigte Formulare
Verantwortlichkeit
- E-Mail: standesamt@issum.deTelefonnummer: 02835/10-14
- E-Mail: friedhof@issum.deTelefonnummer: 02835/10-45
- E-Mail: standesamt-rheurdt@issum.deTelefonnummer: 02835/10-78